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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie geht es weiter mit dem sogenannten Goldenstedter Wolf?

Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie geht es weiter mit dem sogenannten Goldenstedter Wolf?
Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann und Dr. Stephan Siemer (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Seit fast einem Jahr werden im Raum Goldenstedt Schafe von einem Wolf gerissen. Bisher sind über 120 Schafe in der Region gerissen worden, die überwiegend einem Wolf zugeordnet werden können. Am 2. Oktober erfolgte ein erneuter Übergriff auf einer Weide, die nach den Vorgaben der Wolfsrichtlinie gesichert war und die von Frau Staatssekretärin Kottwitz bei ihrem Besuch als „vorbildlich“ bezeichnet wurde. Um ein mögliches erneutes Überspringen des Zauns zu vermeiden, wurde dieser auf Anordnung des Wolfsbüros auf 1,40 m erhöht. Aus Sicht von Experten stellte der am 26. Oktober 2015 erfolgte Übergriff auf derselben Schafkoppel klar, dass der betreffende Wolf für die Schafhalter und die Region nicht länger hinnehmbar sei. Eine endgültige Entnahme, auch zur Förderung der Akzeptanz, scheine daher unumgänglich.

1. Wird die Landesregierung in Anbetracht des bisherigen Schadens und der zunehmenden Bedrohung für die Schafhalter in der Region Goldenstedt diesen Wolf kurzfristig entnehmen lassen?

Nein

2. Hat die Landesregierung in Anbetracht der zu erwartenden Herausforderung ein Handlungsszenario für eine endgültige Entnahme vorbereitet?

Ja.

3. Wenn ja, wie sieht dieses konkret aus?

Der Ablauf einer Entnahme richtet sich nach dem Wolfskonzept.

Soweit eine Entnahme entsprechend des Wolfskonzeptes angeordnet wird, muss eine erfahrene, fachkundige Person dazu von der zuständigen unteren Naturschutzbehörde beauftragt werden. Das kann unter bestimmten Umständen auch ein Jäger/ eine Jägerin sein, wenn er/ sie über die erforderliche spezifische Kompetenz verfügt. Diese Maßnahme hat aber nichts mit "Jagd" zu tun, sondern ist eine Managementmaßnahme des Artenschutzes. Sie bezieht sich auf die kontrollierte Entfernung (entspricht nicht unbedingt = Tötung) eines bestimmten Individuums, das ein Problem für die Sicherheit der Menschen, dem Schutz der Haustiere oder dem Erhalt der Wolfspopulation darstellt - sofern dieses Problem nicht durch andere Mittel lösbar ist. Zurzeit gibt es in Niedersachsen einen freien Platz in einer geeigneten Einrichtung (Wildtierpark Lüneburger Heide) für die Unterbringung eines lebend entnommenen Wolfes.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.11.2015

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