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Beteiligung der Öffentlichkeit

Neben dem Erreichen des guten Zustandes von Oberflächengewässern und Grundwasser und der Einbeziehung ökonomischer Aspekte (kostendeckende Wasserpreise) spielt die Einbindung der Öffentlichkeit in der EG-WRRL eine wesentliche und wichtige Rolle (Artikel 14 EG-WRRL).

Die Öffentlichkeit soll nicht nur in der dreistufigen Anhörung zum Bewirtschaftungsplan, sondern bei allen Umsetzungsschritten mit eingebunden werden.

Eine aktive und umfassende Beteiligung der Öffentlichkeit sorgt für eine frühzeitige Identifikation und Lösung von Konflikten, schafft eine Akzeptanz für die neuen Regelungen, erhöht die Transparenz des Planungsprozesses und lässt das Wissen öffentlicher Interessensgruppen in diesen Planungsprozess einfließen.

Aber wer ist die "Öffentlichkeit"?

Öffentlichkeit können einerseits organisierte Interessensgruppen wie Verbände, Vereine oder Aktiengesellschaften, andererseits die so genannte breite Öffentlichkeit wie beispielsweise Einwohner in den Flussgebietseinheiten sein.

Wann soll die "Öffentlichkeit" beteiligt werden?

Wichtig ist hierbei die Einbindung der Öffentlichkeit bereits vor der Erarbeitung der Bewirtschaftungspläne. In der Phase der Bestandsaufnahme, Überwachung und Bewertung des Zustandes der Gewässer, die für das Maßnahmenprogramm und den Bewirtschaftungsplan von Bedeutung sind, ist eine Einbindung insbesondere der Gewässernutzer besonders wichtig, um die spätere Bewertung der Gewässerqualität und Entscheidungen über entsprechende Gewässerschutzmaßnahmen nachvollziehbar zu machen.

Auch wenn die EG-WRRL keine genauen Aussagen über das Wie, Wer und Wann einer Öffentlichkeitsbeteiligung macht, sind in Niedersachsen bereits unterschiedliche Maßnahmen, wie Informationsveranstaltungen (u.a. Regional und Gebietsforen), Vorträge, und Broschüren, Information im Internet realisiert worden.

Darüber hinaus haben die Länder Bremen und Niedersachsen einen Beirat auf Länderebene eingerichtet, der auf oberstbehördlicher Ebene die unmittelbare Einbindung der interessierten Stellen und Wassernutzer durch einen regelmäßig stattfindenden Austausch gewährleistet. Der Beirat mit Vertretern der Landwirtschaft, Kommunen, Umwelt- und Naturschutz-, Unternehmer- und Industrie sowie Wasserverbände, Wasserversorgung, Schifffahrtsverwaltung und Wissenschaft tagt abwechselnd in Niedersachsen und Bremen.

Der intensive Dialog zur Bewirtschaftungsplanung und das Aufstellen der Maßnahmenprogramme auf Basis der Bestandsaufnahme mit den interessierten Stellen und lokalen Wassernutzern wird in Niedersachsen durch Einrichtung der Gebietskooperationen in den Bearbeitungsgebieten realisiert.


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