Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachen klar Logo

Abwasserabgabe

Für das Einleiten von Abwasser in ein Gewässer muss eine Abgabe nach dem Abwasserabgabengesetz des Bundes entrichtet werden. Die Höhe der Abgabe bemisst sich nach der Schädlichkeit des Abwassers, die mit Hilfe ausgewählter Parameter (z.B. Sauerstoffzehrung, Nährstoffe, Schwermetalle) bestimmt wird. Die Abwasserabgabe wird durch die Länder erhoben und ist zweckgebunden für Maßnahmen zu verwenden, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte dienen. Für den Vollzug des Abwasserabgabengesetzes ist die Wasserbehörde zuständig, die über die Abwassereinleitung zu entscheiden hat. Die Festsetzung der Abwasserabgabe erfolgt durch einen Bescheid. Hinweise und Runderlasse zur Festsetzung finden Sie in der folgenden Liste:

Erlasse



Abführung der Abwasserabgabe - Erlass vom 04.06.2018
Abgabefreiheit bei Kleinkläranlagen - Erlass vom 17.10.2011
Anwendung gleichwertiger Verfahren und alternativer Parameter - Erlass vom 03.02.2011

Einhaltefiktion nach § 6 Abs. 1 AbwV - Erlass vom 09.02.2017

Ermäßigung des Abgabesatzes - Erlass vom 19.03.1998
Euroumstellung - Erlass vom 24.10.2001

Festlegung der Jahresschmutzwassermenge - Erlass vom 19.01.2018
Anhang zum Erlass: Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge

Geringfügigkeitsgrenze - Erlass vom 04.12.2017


Heraberklärung gem. § 4 Abs. 5 AbwAG - Erlass vom 19.01.2018


Komm. Abwasser mit Anteilen von gewerbl. und industr. Abwasser - Erlass vom 03.01.1991


Landbauliche Bodenbehandlung - Erlass vom 25.11.1991


Niederschlagswasser aus einer öffentlichen Mischkanalisation - Erlass vom 19.11.1996

Parameter GEi bei Berücksichtigung der Salzkorrektur - Erlass vom 21.01.2013
Parameter Nges und Pges bei kleinen Kläranlagen - Erlass vom 24.11.2010

Rundung - Erlass vom 04.12.2017


Säumniszuschläge - Erlass vom 04.12.2017

Signifikante Stellen - Erlass vom 05.09.2011
Schwellenwertunterschreitungen im Zusammenhang mit Heraberklärungen - Erlass vom 20.12.2012

Überschreitungen des Überwachungswertes während Bauzeiten - Erlass vom 09.09.1991


Verjährungsfrist zur Festsetzung von Abgabebescheiden - Erlass vom 21.12.2006


Verrechnungen - Erlass vom 26.03.2007 (Nr. 3)


Verregnung von Prozessabwasser - Erlass vom 16.02.1996

Verwaltungskosten - Erlass vom 04.12.2017


- Erlass vom 26.03.2007 (Nr. 4)


Vorbelastungen gem. § 4 Abs. 3 AbwAG - Erlass vom 22.12.1993

Vorbehalt der Nachprüfung - Erlass vom 27.06.2011

Zuständigkeiten - Erlass vom 08.02.2005




zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln