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Ökodesign

Nach der eher nachsorgenden Betrachtung von Schadstoffproblemen, von Abfallaufkommen und Emissionen rückt der vorsorgende produktions- und produktbezogene Umweltschutz zunehmend in den Vordergrund der Umweltpolitik und des öffentlichen Interesses. Im Sinne des Leitbildes der Nachhaltigkeit soll bereits vor der Produktion und dem Gebrauch des Produkts eine systematische Integration von Umweltschutzaspekten in die Produktplanung und -entwicklung stattfinden. Aufgrund ökonomischer Betrachtungen werden mit den Vorgaben in der Produktgestaltung bereits bis zu 70% der (ökonomischen) Herstellungskosten festgelegt. In einem ähnlichen Ausmaß werden auch die ökologischen Auswirkungen durch die Produktgestaltung bestimmt. Produktentwicklung und -design sind somit die wesentlichen Schlüsselbereiche, um Produkte ökologisch zu gestalten und ihre Auswirkungen auf die Umwelt im Verlauf ihres Lebensweges zu minimieren. Eine Methode hierzu bietet das „Ökodesign". Ökodesign beschreibt die systematische Vorgehensweise, möglichst frühzeitig ökologische Aspekte in den Produktplanungs-, - entwicklungs- und -gestaltungsprozess einzubringen. Das heißt, zu den klassischen Kriterien der Produktentwicklung wie Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Zuverlässigkeit usw. kommt die Anforderung "Umwelt" hinzu. Ziel ist es, Produkte zu entwickeln, die bei optimaler Funktion ein Minimum an Ressourcen und Energie benötigen, keine oder nur die zur Funktionsfähigkeit unabdingbar erforderlichen Schadstoffe enthalten. Darüber hinaus sind Emissionen und Abfallanfall zu minimieren. Die Anforderungen gelten für den gesamten Produktlebenszyklus (Life Cycle Thinking). Zusätzlich birgt eine vorsorge- und umweltorientierte Produktentwicklung große Potentiale, eine Einheit zwischen ökologischen und ökonomischen Zielen herzustellen. Beispielsweise können Entsorgungskosten oder Kosten für nachsorgende Umweltschutzmaßnahmen vermieden werden.

Ökodesign-Richtlinie und Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)

Die so genannte Ökodesign-Richtlinie bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Die Richtlinie gilt seit Oktober 2009 und löst damit die erste Fassung aus dem Jahr 2005 ab, welche noch auf den Teilbereich energiebetriebener Produkte beschränkt war. Die nationale Umsetzung der Richtlinie erfolgte durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) vom 27. August 2008.

Die Ausgestaltung der Ökodesign-Richtlinie mit Hilfe von Durchführungsverordnungen führt dazu, dass energieverbrauchsrelevante Massenprodukte, die signifikante Energieeinsparungen und Umweltverbesserung erwarten lassen, vom Markt ausgeschlossen werden können.

Durchführungsverordnungen sind bereits u.a. für folgende Produktgruppen erlassen:

• Leerlauf- und Schein-Aus-Verluste (Standby)

• Set-Top-Boxen

• Beleuchtung im tertiären Sektor (Büro- und Straßenbeleuchtung)

• Haushaltsbeleuchtung

• Externe Netzteile (EPS)

• Fernsehgeräte

• Haushaltskühl und -gefriergeräte

• Elektromotoren

• Wasserpumpen

• Haushaltsgeschirrspüler

• Haushaltswaschmaschinen

• Ventilatoren

• Wohnraumlüftungsgeräte

• Gewerbliche Kühllagerschränke

• Einzelraumheizgeräte

• Festbrennstoffkessel

• Transformatoren

• Heizkessel und Kombiboiler

• Staubsauger

• Warmwasserbereiter

• Computer und Server

• Wäschetrockner


Artikel-Informationen

erstellt am:
09.02.2012
zuletzt aktualisiert am:
19.04.2017

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