AUKM - BB 1 "Besondere Biotoptypen - Beweidung"
Beweidung ist aufgrund ihrer ökologischen Wirkung die derzeit beste Methode, um Offen- und Halboffenbiotope großflächig effizient zu nutzen und in ihrem Naturschutzwert zu erhalten oder zu entwickeln.
Gefördert wird im Rahmen einer 5-jährigen Verpflichtung die Beweidung von montanen Wiesen, Magerrasen, Sand- und Moorheiden (einschließlich Pfeifengrasdegenerationsstadien, die mit Moorheide in Kontakt sind) sowie das mesophile Grünland - ggf. teilweise zusätzlich mit Mahd.
Flächen mit diesen Besonderen Biotoptypen in Initial- oder Degenerationsstadien können in die Förderung einbezogen werden, wenn die UNB die besondere naturschutzfachliche Bedeutung bestätigt.
Gefördert werden können Flächen innerhalb einer festgelegten und jährlich angepassten Förderkulisse, in der die vorstehend genannten Biotoptypen grundsätzlich vorkommen.
Die derzeit gültige Förderkulisse der Maßnahmen kann in den Umweltkarten Niedersachsen eingesehen werden:
https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau&catalogNodes=
Ob auf den Flächen innerhalb der Förderkulisse aber tatsächlich die oben genannten Besonderen Biotoptypen vorkommen, muss bei der zuständigen UNB nachgefragt werden.
Die Beweidung ist nach einem von der zuständigen UNB erstellten Beweidungsplan durchzuführen.
Es können Zuschläge für
- erschwerte Bedingungen,
- zweijährige Mahd,
- Handmahd,
- Ziegenhaltung und
- Ganzjahresbeweidung
gewährt werden.
Sonstiges
Weitere Fragen zu den konkreten Bewirtschaftungsbedingungen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem zum Download beigefügten jeweiligen Merkblatt (s.o.) oder wenden sich an die für Sie zuständige UNB bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Informationen insbesondere zur administrativen Abwicklung wie z.B. zu Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Muster für förderspezifische Aufzeichnungen einschließlich erläuterndem Merkblatt, Frage-Antwort-Katalog etc. finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Merkblätter und Förderhöhen über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 (Stand 23.08.2024)
(PDF, 0,92 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
13.09.2024