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Elektromagnetische Felder

Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder zählen zu den vielfältigen physikalischen Energieformen, denen der Mensch im Alltagsleben ständig ausgesetzt ist. Die Wirkung elektromagnetischer Felder auf biologische Systeme ist im Wesentlichen von der Frequenz, der Dauer der Einwirkung und ihrer Intensität abhängig. Wissenschaftliche Untersuchungen lassen erkennen, dass die biologische Wirkung je nach Intensität sehr stark differiert: Biologische Effekte können völlig fehlen, geringfügig, belästigend oder gesundheitsgefährdend sein.

Bei der Wirkung auf den Menschen werden drei Frequenzbereiche unterschieden:

  • Statische Felder: Es können Effekte wie Kribbeln und Aufrichten der Haare auftreten. Hohe Intensitäten können zu einer Veränderung der Durchblutung oder der normalen Nervenimpulse führen. Jedoch sind solche Intensitäten im täglichen Leben nicht zu erwarten. Statische Felder sind z.B. das Erdmagnetfeld oder Kernspintomographen.
  • Niederfrequente Felder: Es dominiert als akute Wirkung die Reizung von Nerven- und Muskelzellen. Niederfrequente Felder treten bei Bahnstrom und der elektrischen Energieversorgung auf.
  • Hochfrequenz: Hier sind thermische Wirkungen (Körpergewebserwärmung) vorherrschend. Hochfrequente Felder entstehen z.B. beim Mobilfunk.

In Deutschland sind Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitliche Wirkungen in der 26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) festgeschrieben. In unserer Umwelt werden diese Grenzwerte in der Regel nicht ausgeschöpft, sondern fast immer um Größenordnungen unterschritten.


Die zuständige Behörde zur Umsetzung und Überwachung der 26.BImSchV sind in Niedersachsen die Landkreise und kreisfreien Städte. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz führt hier die Fachaufsicht. In diesem Rahmen besteht hier u. a. auch die Möglichkeit einen Antrag auf Unterstützung durch den NLWKN zu stellen. Die Sachverständige Stelle für Nichtionisierende Strahlung des NLWKN leistet als staatliche Messstelle für elektromagnetische Felder und optische Strahlung beratende und messtechnische Unterstützung für das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz. In diesem Rahmen werden Messungen, Schulungen, Vorträge und Beratungen durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
05.09.2011
zuletzt aktualisiert am:
14.08.2015

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