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AUKM-NG GL "Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Dauergrünland"

KLARA 2023 - 2027   Bildrechte: Land Niedersachsen
KLARA 2023 - 2027

Extensive Grünlandbewirtschaftung für nordische Gastvögel

Im Rahmen einer fünfjährigen Verpflichtung wird die Extensivierung der Nutzung von Dauergrünland gefördert. Jährlich im Zeitraum 01.11. bis 31.03. sollen störungsarme Nahrungsflächen bereitgestellt werden, die nordischen Gastvogelarten als ungestörter Rast- und Nahrungsraum dienen.

Zur Sicherstellung der Störungsarmut gelten konkrete Vorgaben zu Zeitpunkt, Art und Umfang der Bewirtschaftung – einschließlich Einschränkungen bei Mahd, Beweidung und Pflegemaßnahmen. Ergänzend ist im Spätsommer eine verpflichtende Schnittnutzung oder Beweidung vorgesehen, um ein hochwertiges Futterangebot für die Rastvögel zu gewährleisten.


Nonnengans   Bildrechte: Heinze

Zusätzliche Maßnahmen für den Wiesenvogelschutz

Die Maßnahme NG GL umfasst darüber hinaus zeitlich befristete Bewirtschaftungsvorgaben, die speziell dem Schutz von Wiesenvögeln dienen. Dazu gehören u. a.:

  • reduzierte Tierzahlen,
  • Verzicht auf Düngung,
  • Einschränkungen der Grasnarbenpflege,
  • sowie eine obligatorische Ruhefläche von 10 % der Verpflichtungsfläche.

Die UNB wirkt an der optimalen Lage dieser Ruhefläche mit. Diese Beteiligung wird durch einen jährlichen Bonus honoriert – ebenso wie eine Vergrößerung oder zeitliche Ausdehnung der Ruhefläche, sofern naturschutzfachlich sinnvoll.

Zuschläge für wasserbezogene Maßnahmen und hohe Betroffenheit

Für den temporären aktiven Anstau oder das gezielte Einbringen von Wasser in Blänken, Grüppen und ähnlichen Feuchtstrukturen wird ein jährlicher Zuschlag gewährt. Diese Maßnahme fördert Feuchtlebensräume, die für Wiesenvögel wie Uferschnepfe oder Rotschenkel besonders wertvoll sind.

Zusätzlich können Betriebe einen Zuschlag erhalten, wenn ein sehr hoher Anteil der Betriebsfläche (≥ 70 %) von Vorgaben der Maßnahme betroffen ist. In diesen Fällen entstehen häufig höhere Aufwendungen durch verlängerte Stallfütterung, vergrößerte Futtervorräte und zusätzliche Stallarbeit. Dieser Zuschlag ist kombinierbar mit dem Bonus für Einstau‑ bzw. Wasserhaltungsmaßnahmen.

Zielarten

Mit der Maßnahme NG GL sollen insbesondere folgende Arten gefördert werden:

  • Nonnengans,
  • Blässgans,
  • Wiesenvogelarten wie Uferschnepfe, Rotschenkel, Bekassine und Kiebitz.

Förderkulisse

Gefördert werden Dauergrünlandflächen innerhalb einer festgelegten Förderkulisse, in der das regelmäßige Vorkommen entsprechender nordischer Gastvögel belegt ist.

➡ Die aktuelle Förderkulisse ist in den Umweltkarten Niedersachsen einsehbar:

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau&catalogNodes=

Gänse   Bildrechte: Heinze
Gänse

Weitere Informationen

Ausführliche Hinweise zu Bewirtschaftungsauflagen, Zuschlägen und Förderhöhen finden Sie im jeweiligen Merkblatt (siehe Downloadbereich).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Weitere Informationen zu Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Aufzeichnungsunterlagen und FAQ finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
15.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
11.02.2026

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