AUKM-NG GL "Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Dauergrünland"
Extensive Grünlandbewirtschaftung für nordische Gastvögel
Im Rahmen einer fünfjährigen Verpflichtung wird die Extensivierung der Nutzung von Dauergrünland gefördert. Jährlich im Zeitraum 01.11. bis 31.03. sollen störungsarme Nahrungsflächen bereitgestellt werden, die nordischen Gastvogelarten als ungestörter Rast- und Nahrungsraum dienen.
Zur Sicherstellung der Störungsarmut gelten konkrete Vorgaben zu Zeitpunkt, Art und Umfang der Bewirtschaftung – einschließlich Einschränkungen bei Mahd, Beweidung und Pflegemaßnahmen. Ergänzend ist im Spätsommer eine verpflichtende Schnittnutzung oder Beweidung vorgesehen, um ein hochwertiges Futterangebot für die Rastvögel zu gewährleisten.
Zusätzliche Maßnahmen für den Wiesenvogelschutz
Die Maßnahme NG GL umfasst darüber hinaus zeitlich befristete Bewirtschaftungsvorgaben, die speziell dem Schutz von Wiesenvögeln dienen. Dazu gehören u. a.:
- reduzierte Tierzahlen,
- Verzicht auf Düngung,
- Einschränkungen der Grasnarbenpflege,
- sowie eine obligatorische Ruhefläche von 10 % der Verpflichtungsfläche.
Die UNB wirkt an der optimalen Lage dieser Ruhefläche mit. Diese Beteiligung wird durch einen jährlichen Bonus honoriert – ebenso wie eine Vergrößerung oder zeitliche Ausdehnung der Ruhefläche, sofern naturschutzfachlich sinnvoll.
Zuschläge für wasserbezogene Maßnahmen und hohe Betroffenheit
Für den temporären aktiven Anstau oder das gezielte Einbringen von Wasser in Blänken, Grüppen und ähnlichen Feuchtstrukturen wird ein jährlicher Zuschlag gewährt. Diese Maßnahme fördert Feuchtlebensräume, die für Wiesenvögel wie Uferschnepfe oder Rotschenkel besonders wertvoll sind.
Zusätzlich können Betriebe einen Zuschlag erhalten, wenn ein sehr hoher Anteil der Betriebsfläche (≥ 70 %) von Vorgaben der Maßnahme betroffen ist. In diesen Fällen entstehen häufig höhere Aufwendungen durch verlängerte Stallfütterung, vergrößerte Futtervorräte und zusätzliche Stallarbeit. Dieser Zuschlag ist kombinierbar mit dem Bonus für Einstau‑ bzw. Wasserhaltungsmaßnahmen.
Zielarten
Mit der Maßnahme NG GL sollen insbesondere folgende Arten gefördert werden:
- Nonnengans,
- Blässgans,
- Wiesenvogelarten wie Uferschnepfe, Rotschenkel, Bekassine und Kiebitz.
Förderkulisse
Gefördert werden Dauergrünlandflächen innerhalb einer festgelegten Förderkulisse, in der das regelmäßige Vorkommen entsprechender nordischer Gastvögel belegt ist.
➡ Die aktuelle Förderkulisse ist in den Umweltkarten Niedersachsen einsehbar:
Weitere Informationen
Ausführliche Hinweise zu Bewirtschaftungsauflagen, Zuschlägen und Förderhöhen finden Sie im jeweiligen Merkblatt (siehe Downloadbereich).
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
- Ihre Unterer Naturschutzbehörde (UNB)
- die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Weitere Informationen zu Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Aufzeichnungsunterlagen und FAQ finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Merkblätter und Förderhöhen über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 (Stand 23.08.2024)
(PDF, 0,92 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
11.02.2026

