AUKM-NG GL "Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Dauergrünland"
Zur Förderung von Wiesenvogelarten beinhaltet die Maßnahme NG GL speziell auf den Wiesenvogelschutz ausgerichtete zusätzliche, zeitlich befristete Bewirtschaftungsmaßnahmen (z.B. Begrenzung der Tierzahl, Verzicht auf Düngemittel und Grasnarbenpflege) mit einer verbindlich festgelegten obligatorischen Ruhefläche von 10% der Verpflichtungsfläche.
Die Beteiligung der zuständigen UNB bei der konkreten räumlichen Festlegung der Ruhefläche wird wegen der naturschutzfachlichen Optimierung der Flächenlage und dem damit einhergehenden Beitrag zu einer überbetrieblichen Biotopvernetzung mit einem jährlichen zusätzlichen Bonus honoriert. Dies trifft auch auf die zeitliche Verlängerung sowie die Vergrößerung der Ruhefläche zu.
Bei der Maßnahme NG GL wird für den temporäre aktive Anstau oder das Hineinbringen von (zusätzlichem) Wasser in Blänken, Grüppen etc. ein jährlicher Zuschlag gewährt.
Daneben wird bei einer Förderung mit sehr hoher flächenmäßiger „Betroffenheit“ (≥ 70 %), die dadurch höhere Aufwendungen infolge einer verlängerten Stallfütterung und –haltung einschließlich höherer Grundfuttervorräte und zusätzlicher Stallarbeiten bewirkt, ein Zuschlag gewährt. Dieser Zuschlag ist kombiniert mit dem Einstau/ Anstau von Blänken, Grüppen etc.
Auf Dauergrünlandflächen sollen insbesondere Nonnen- und Blässgänse aber auch Wiesenvögel wie Uferschnepfe, Rotschenkel, Bekassine und Kiebitz gefördert werden.
Gefördert werden können Dauergrünlandflächen innerhalb einer festgelegten Förderkulisse. Hierbei handelt es sich um Flächen, von denen bekannt ist, dass auf ihnen die entsprechenden nordischen Gastvögel vorkommen.
Die derzeit gültige Förderkulisse der Fördermaßnahme kann in den Umweltkarten Niedersachsen eingesehen werden:
https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau&catalogNodes=
Sonstiges
Weitere Fragen zu den konkreten Bewirtschaftungsbedingungen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem zum Download beigefügten jeweiligen Merkblatt (s.o.) oder wenden sie sich an die für Sie zuständige UNB bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Informationen insbesondere zur administrativen Abwicklung, wie z.B. zu Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Muster für förderspezifische Aufzeichnungen einschl. erläuterndem Merkblatt, Frage-Antwort-Katalog etc. finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Merkblätter und Förderhöhen über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 (Stand 23.08.2024)
(PDF, 0,92 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
13.09.2024