AUKM - AN 6" Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ortolanen"
Der Ortolan ist im Gegensatz zu früheren Jahren nur noch in wenigen Landkreisen Niedersachsens verbreitet. Die Art steht inzwischen auf der Roten Liste Niedersachsens, und zwar mit dem höchsten Gefährdungsgrad.
Durch die Förderung soll erreicht werden, dass Brutmöglichkeiten als Grundlage für die Vermehrung der Art vorhanden sind. Ziel ist die Erhaltung und ggf. Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes des Lebensraumes sowie die Aufrechterhaltung und ggf. Wiederherstellung einer stabilen, langfristig sich selbst tragenden Population durch eine ortolangerechte Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen.
Gefördert wird die Extensivierung von Anbauverfahren auf Ackerland zum Erhalt des Ortolans. Im Rahmen einer 5-jährigen Verpflichtung sind mehrjährige Schonstreifen/ -flächen anzulegen und nach bestimmten Bedingungen zu bewirtschaften.
Schonstreifen müssen dabei eine Seitenbreite von mindestens 15 m besitzen. Schonflächen müssen mindestens eine Größe von 0,25 ha und an einer Stelle eine Mindestbreite von 15 m aufweisen.
Die betreffenden Flächen sind jährlich mit Getreide oder einem Getreide-Leguminosen- Gemenge zur Körnergewinnung zu bestellen. Der Anbau von Mais ist nicht zulässig.
Die Aussaat muss bis einschließlich 15. April erfolgen. Eine Aussaat im Herbst des Vorjahres ist bis einschließlich 1.Oktober zulässig.
Bei einer Beteiligung der zuständigen Naturschutzbehörde, dem Verzicht auf Düngung oder einer Ernte, Nutzung oder Bodenbearbeitung erst ab dem 1. Oktober eines jeden Jahres kann ein Zuschlag gewährt werden.
Gefördert werden können Ackerflächen innerhalb einer festgelegten und jährlich angepassten Förderkulisse in den Landkreisen Diepholz, Gifhorn, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Nienburg und Uelzen.Die derzeit gültige Förderkulisse der Maßnahmen kann in den Umweltkarten Niedersachsen eingesehen werden:
Sonstiges
Weitere Fragen zu den konkreten Bewirtschaftungsbedingungen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem zum Download beigefügten jeweiligen Merkblatt (s.o.) oder wenden sich an die für Sie zuständige UNB bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Informationen insbesondere zur administrativen Abwicklung, wie z.B. zu Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Muster für förderspezifische Aufzeichnungen einschl. erläuterndem Merkblatt, Frage-Antwort-Katalog etc. finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Merkblätter und Förderhöhen über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 (Stand 23.08.2024)
(PDF, 0,92 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
13.09.2024