AUKM - Förderschwerpunkt NG - Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel
Niedersachsen hat aufgrund seiner geographischen Lage und seiner spezifischen, großflächigen Watt-, Marsch- und Feuchtbiotope des Binnenlandes eine herausragende Bedeutung als Lebensraum für geschützte Zug- und Rastvögel wie nordische Gänse sowie Sing- und Zwergschwäne.
Ziel der Förderung ist es, langfristig den Bestand der durchziehenden und überwinternden nordischen Gastvögel zu gewährleisten. Dies wird durch die extensive Bewirtschaftung von störungsarmen Rast- und Nahrungsflächen in Ausrichtung auf den Rastzyklus in den gemeldeten EU-Vogelschutzgebieten, in denen die nordischen Gastvögel als wertbestimmende Arten vorkommen, erreicht. Der traditionelle Schwerpunkt der Förderung liegt in den Küstenmarschen und im Raum der Elbe.
Den nordischen Gastvögeln soll eine ruhige Nahrungsaufnahme zur Bildung von Fettreserven ermöglicht werden, um den erhöhten Energiebedarf während des Heimzuges in die arktischen Brutgebiete decken zu können. Da jede Flucht während des Durchzugs oder der Überwinterung Energie kostet, die kompensiert werden muss, sind Störungen jeglicher Art (Bewirtschaftungsmaßnahmen, Beunruhigungen) im Winterhalbjahr auf ein tolerierbares Maß zu verringern.
Niedersachsen kommt damit seinen internationalen Schutzverpflichtungen nach, die sich insbesondere aus der sog. EG-Vogelschutzrichtlinie, der Ramsar-Konvention und der Bonner Konvention ergeben.
Die Maßnahmen sollen außerdem zu einer räumlichen Konzentration der rastenden Vögel führen und damit gleichzeitig zu einer Minderung des Konfliktpotentials zwischen Landwirtschaft und Naturschutz durch Vogelfraß und -tritt an Feldfrüchten und insbesondere im Frühjahr auf Dauergrünland beitragen.Für die vorgenommenen Bewirtschaftungsmaßnahmen, soweit sie Bestandteil der eingegangenen Verpflichtung sind, müssen förderspezifische Aufzeichnungen vorgenommen und im Betrieb vorgehalten werden.
Der Förderschwerpunkt Nordische Gastvögel teilt sich wiederum auf in die Fördermaßnahmen
Die räumliche Verteilung der bisher geförderten Flächen in diesem Förderschwerpunkt ist der folgenden Grafik zu entnehmen.
Weitere Fragen zu den konkreten Bewirtschaftungsbedingungen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem zum Download beigefügten jeweiligen Merkblatt (s.o.) oder wenden sie sich an die für Sie zuständige UNB bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Informationen insbesondere zur administrativen Abwicklung, wie z.B. zu Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Muster für förderspezifische Aufzeichnungen einschl. erläuterndem Merkblatt, Frage-Antwort-Katalog etc. finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Merkblätter und Förderhöhen über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 (Stand 23.08.2024)
(PDF, 0,92 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
13.09.2024