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Abkommen zum Meeresschutz

Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und des Nordatlantiks (OSPAR)
1992 wurde für den Nordseebereich mit dem OSPAR-Übereinkommen (Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und des Nordatlantiks) die Grundlage für eine Kooperation aller Anrainer der Nordsee und des Nordost-Atlantiks geschaffen. Die politischen Zielsetzungen und Leitprinzipien des Übereinkommens orientieren sich am Vorsorgeprinzip, dem Verursacherprinzip sowie den Konzeptionen der besten verfügbaren Techniken und der besten Umweltpraxis.

Das Übereinkommen verpflichtet die Vertragsparteien, alle nur möglichen Maßnahmen zu treffen, um Verschmutzungen zu verhüten und zu beseitigen und alle notwendigen Schritte zu unternehmen zum Schutz des Meeresgebiets vor den nachteiligen Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten, um die menschliche Gesundheit zu schützen, die Meeresökosysteme zu erhalten und, soweit durchführbar, beeinträchtigte Meereszonen wiederherzustellen. Zur Umsetzung des Übereinkommens wurden gemeinsame Strategien für folgende Bereiche vereinbart:

  • die Reduzierung des Eintrages von Schadstoffen und gefährlichen Stoffen
  • die Reduzierung des Eintrages radioaktiver Stoffe
  • die Reduzierung von Nährstoffeinträgen, insbesondere aus kommunalen und industriellen Abwässern und aus der Landwirtschaft
  • den Schutz und die Erhaltung der Ökosysteme und der biologischen Vielfalt des Meeresgebiets

Zur Beobachtung der aktuellen Belastungen sowie der Auswirkungen anthropogener Faktoren auf die Meeresumwelt verpflichtet OSPAR die Mitgliedstaaten zur Durchführung von Untersuchungsprogrammen. Schwerpunkte der Programme bilden die Überwachung des chemischen Belastungszustandes der Meeres- und Küstengewässer und dessen Effekte auf die Meeresumwelt sowie die Beobachtung des Nährstoffhaushaltes und der damit verbundenen Eutrophierungseffekte. Die Untersuchungsergebnisse werden in Qualitätsstatusberichten dargestellt.

Informationen zu Aufgaben und Organisation, sowie der OSPAR Qualitätsstatusbericht 2000 sind auf den Internetseiten von OSPAR (in englisch oder französisch) abrufbar.

Der Bund und die deutschen Küstenländer haben zur Koordinierung der von OSPAR vorgegebenen Untersuchungen die Arbeitsgemeinschaft Bund-Länder-Meßprogramm (ARGE BLMP) gegründet. Sitz des Sekretariats der ARGE BLMP ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).

Die Untersuchungen in den niedersächsischen Küstengewässern werden vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, der ARGE Elbe und der ARGE Weser durchgeführt. Weitere Informationen zum Meßprogramm sind auf den Internetseiten des BSH abrufbar. Dort werden auch die aktuellen Ergebnisse der Untersuchungen veröffentlicht.

Internationale Nordseeschutzkonferenz INK
1984 fand auf Initiative Deutschlands hin die erste internationale Nordseeschutzkonferenz (INK) in Bremen statt. Mitglieder der INK sind Großbritannien, Frankreich, Belgien, Niederlande, Deutschland, Dänemark, Norwegen, Schweden, die Schweiz und die Europäische Kommission. Benachbarte Länder und Nicht-Regierungsorganisationen können als Beobachter teilnehmen.

Während die OSPAR-Konvention zum "Schutz der Meeresumwelt des Nordost-Atlantiks" ein völkerrechtlich verbindliches Übereinkommen darstellt, handelt es sich bei der INK um eine politische Initiative. Ziel der INK ist, politische Impulse für die Arbeit in den internationalen Organisationen, z.B. IMO und OSPAR, zu geben und die wirksame Umsetzung der von diesen Organisationen verabschiedeten Konventionen und Strategien sicherzustellen. Die INK befasst sich neben den im Rahmen von OSPAR vereinbarten Aufgabenschwerpunkten mit weiteren Problemfeldern der Meeresumwelt, wie z.B. Fischerei und umweltrelevante Aspekte der Seeschifffahrt.

Die in den INK vereinbarten Ziele und Maßnahmen werden in Form von Ministerdeklarationen verabschiedet.

Seit 1984 haben insgesamt fünf Nordseeschutzkonferenzen stattgefunden, die letzte im März 2002 in Bergen, Norwegen.

Wesentliche Punkte der 2002 in Bergen verabschiedeten Ministerdeklaration betreffen:

  • die Verbesserung der Fischereimethoden zum Schutz der bedrohten Schweinswalbestände
  • die Einführung eines Ökosystemansatzes
  • Maßnahmen zum Schutz vor den Gefahren gentechnisch veränderter Organismen für die Meeresumwelt
  • Entsorgungsanlagen für Schiffsabfälle
  • umweltverträglicher Ausbau von Windenergienutzung auf See.

Weitere Informationen können auf der Internetseite der Internationalen Nordseeschutzkonferenz in englisch abgefragt werden. Dort steht auch der aktuelle Fortschrittsbericht zur 5. Nordseeschutzkonferenz als Download zur Verfügung.

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