Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) zur Förderung der Biodiversität (AUKM)
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)
Antragsverfahren 2026
Im Rahmen des Sammelantrags Agrarförderung 2026 können ausschließlich Folgeanträge* für folgende AUKM-Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität gestellt werden:
- AN 4 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern
- AN 5 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Feldhamstern
- AN 6 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ortolanen
- AN 7 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Rotmilanen
- AN 9 Anlage von Feldvogelinseln (Kiebitzinseln)
- GN 2 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung in Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes
- GN 3 Weidenutzung in Hanglagen
- GN 4 Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten
- BB Maßnahmen zum Schutz besonderer Biotoptypen
- BB 1 Beweidung besonderer Biotoptypen
- BB 2 Mahd besonderer Biotoptypen
Die AUKM unterstützen freiwillige Maßnahmen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen. Durch die Teilnahme werden wertvolle Lebensräume erhalten und weiterentwickelt. Viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind auf die Agrarlandschaft angewiesen; die AUKM leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Naturschutzpolitik des Landes Niedersachsen sowie zum Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000.
Die Maßnahmen basieren auf der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 (ELER) und sind Bestandteil des GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland.
Förderkulissen
Förderkulissen bezeichnen Gebiete, in denen landwirtschaftliche Flächen für AUKM antragsberechtigt sind. In den Umweltkarten werden ausschließlich die Kulissen der Maßnahmen angezeigt, für die im jeweiligen Jahr eine Antragstellung möglich ist.
Zusätzlich sind hier Kulissen für fachlich eng verwandte Naturschutzmaßnahmen abrufbar, u. a.:
- Kulisse Billigkeitsrichtlinie Nordische Gastvögel
Verfügbare Förderkulissen:
|
Interaktive Karten sowie GIS-Downloadlinks stehen für folgende Maßnahmen bereit: AN 4 - Schutz von Ackerwildkräutern AN 5 - Schutz von Feldhamstern AN 9 - Anlage von Feldvogelinseln (Kiebitzinseln) GN 2 - Wiesenvogelschutz in Schwerpunkträumen GN 3 - Weidenutzung in Hanglagen GN 4 - Bewirtschaftungsauflagen in Schutzgebieten BB - Besondere Biotoptypen
Kulisse Billigkeitsrichtlinie Nordische Gastvögel * Folgeanträge: Bestehende Verpflichtungen können um zusätzliche Flächen erweitert werden. |
Ansprechpartner:
Frank Kruse, MU
Tel.: (0511) 120-3540

