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Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) zur Förderung der Biodiversität (AUKM)

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU)
Antragsverfahren 2026

Im Rahmen des Sammelantrags Agrarförderung 2026 können ausschließlich Folgeanträge* für folgende AUKM-Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität gestellt werden:

  • AN 4 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ackerwildkräutern
  • AN 5 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Feldhamstern
  • AN 6 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Ortolanen
  • AN 7 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Rotmilanen
  • AN 9 Anlage von Feldvogelinseln (Kiebitzinseln)
  • GN 2 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung in Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes
  • GN 3 Weidenutzung in Hanglagen
  • GN 4 Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten
  • BB Maßnahmen zum Schutz besonderer Biotoptypen
    • BB 1 Beweidung besonderer Biotoptypen
    • BB 2 Mahd besonderer Biotoptypen

Die AUKM unterstützen freiwillige Maßnahmen zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen. Durch die Teilnahme werden wertvolle Lebensräume erhalten und weiterentwickelt. Viele gefährdete Tier- und Pflanzenarten sind auf die Agrarlandschaft angewiesen; die AUKM leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Naturschutzpolitik des Landes Niedersachsen sowie zum Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000.

Die Maßnahmen basieren auf der Verordnung (EU) Nr. 2021/2115 (ELER) und sind Bestandteil des GAP-Strategieplans der Bundesrepublik Deutschland.

Förderkulissen

Förderkulissen bezeichnen Gebiete, in denen landwirtschaftliche Flächen für AUKM antragsberechtigt sind. In den Umweltkarten werden ausschließlich die Kulissen der Maßnahmen angezeigt, für die im jeweiligen Jahr eine Antragstellung möglich ist.

Zusätzlich sind hier Kulissen für fachlich eng verwandte Naturschutzmaßnahmen abrufbar, u. a.:

  • Kulisse Billigkeitsrichtlinie Nordische Gastvögel

Verfügbare Förderkulissen:


Interaktive Karten sowie GIS-Downloadlinks stehen für folgende Maßnahmen bereit:

AN 4 - Schutz von Ackerwildkräutern

AN 5 - Schutz von Feldhamstern

AN 6 - Schutz von Ortolanen

An 7 - Schutz von Rotmilanen

AN 9 - Anlage von Feldvogelinseln (Kiebitzinseln)

GN 2 - Wiesenvogelschutz in Schwerpunkträumen

GN 3 - Weidenutzung in Hanglagen

GN 4 - Bewirtschaftungsauflagen in Schutzgebieten

BB - Besondere Biotoptypen

Kulisse Billigkeitsrichtlinie Nordische Gastvögel

* Folgeanträge: Bestehende Verpflichtungen können um zusätzliche Flächen erweitert werden.
Erst- oder Neuanträge für neue Verpflichtungszeiträume sind nicht möglich.

Ansprechpartner:
Frank Kruse, MU
Tel.: (0511) 120-3540

Blumenwiese   Bildrechte: Bildrechte LPV Göttingen

QR-Code zum Aufrufen der AUKM-Förderkulissen

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.05.2009
zuletzt aktualisiert am:
04.02.2026

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