Klimaschonende Bewirtschaftung
Im Hinblick auf die Förderung einer klimaschonenden Bewirtschaftung in der Landwirtschaft sind Eckpunkte formuliert worden. Dabei geht es um die bodenerhaltende Bewirtschaftung von Moorstandorten, die Förderung von Weidehaltung sowie den Humusaufbau und das Bodenleben fördernde Bewirtschaftungsmethoden.
Sachstand:
In Verbindung mit dem „Eckpunktepapier mit Ansatzpunkten zur zukünftigen Förderung der klimaschonenden Bewirtschaftung“ ist das bisherige Förderangebot der laufenden EUFörderperiode überprüft und weiterentwickelt worden. In der neuen EU-Förderperiode ab 2023 werden folgende Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen angeboten:
- Im Rahmen der Grünlandextensivierung und im Kontext des Wiesenvogelschutzes werden in der laufenden Förderperiode durch verschiedene Fördermaßnahmen späte Schnittzeitpunkte bzw. späte Nutzungen gefördert. In der Maßnahme GL1 ist der früheste Schnittzeitpunkt an das phänologische Datum, welches dem 25.05. entspricht (Blüte des Wiesenfuchsschwanzes), gekoppelt. Die Fördermaßnahme GL2 (frühester Schnittzeitpunkt 06.06.) sieht eine Frühjahrsruhe mit reduzierter Beweidungsdichte vor. Die Maßnahmen NG3 und NG4 sehen eine Ruhezeit ohne jegliche Nutzung und Bewirtschaftungsmaßnahmen bis zum 31.03. vor. In der neuen Förderperiode wurden diese Fördermaßnahmen weiterentwickelt. GN1 (frühester Schnittzeitpunkt 06.06.) sieht nun wie auch GN2 (frühester Schnittzeitpunkt 16.06.) eine Ruhezeit mit reduzierter Beweidungsdichte vor. Die neue Maßnahme zum Wiesenvogelschutz NGGL enthält die Auflage Ruhezeit bis zum 31.03.
- Darüber hinaus wird in der neuen EU-Förderperiode die Maßnahme Moorschonender Einstau BK1 bezogen auf Grünland neu eingeführt; der Nutzungszeitraum beginnt am 20.04. und endet am 30.09.
- Im Rahmen des Biotopschutzes sieht die Fördermaßnahme BB1 zusätzlich eine Ganzjahresbeweidung mit Robustrassen als Zuschlag E zu der Grundmaßnahme vor.
- In der neuen ELER-Förderperiode soll darüber hinaus erstmals eine Sommerweideprämie für Milchkühe gewährt werden. Bedingung dafür ist, dass die Tiere im Zeitraum ab dem 16. Mai bis zum 15. Oktober an 120 Tagen mindestens 6 Stunden pro Tag Weidegang haben. Die Prämienhöhe wird sich voraussichtlich am GAK-Rahmen (62 €/Tier plus maximal 30% Aufschlag) orientieren. Nach derzeitigem Stand stehen für die Förderperiode 2023 bis 2027 insgesamt 75 Mio. € Umschichtungsmittel hierfür zur Verfügung.
- Im Hinblick auf den Humusaufbau und das Bodenleben fördernde Bewirtschaftungsmethoden werden in der neuen EU-Förderperiode neben der Förderung der Qualifizierung und der einzelbetrieblichen Beratung im Bereich der Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen die Umwandlung von Acker in Dauergrünland AN3 für 32 mineralische und Moor-Standorte sowie der Anbau von mehrjährigen Wildpflanzenmischungen AN1 als neue Maßnahmen angeboten.
- Über die geplanten ELER-Fördermaßnahmen hinausgehend besteht in Verbindung mit einer klimaschonenden Bewirtschaftung von Moorstandorten ein erhebliches Landesinteresse, die Fortführung der beim 3N Kompetenzzentrum am Standort Werlte 2017 bis 2022 eingerichteten „Kompetenzstelle Paludikultur“ zu realisieren. Im Rahmen des EFRE-Projekts Produktketten aus Niedermoorbiomasse, das von NLWKN in Kooperation mit 3N durchgeführt wird, sind erste Pilotflächen für Niedermoor-Paludikultur eingerichtet worden. Die Pilotflächen entstehen in unterschiedlichen Regionen, so dass regionalspezifische Aussagen getroffen werden können (https://www.3- n.info/projekte/laufende-projekte/produktketten-aus-niedermoorbiomasse).
- Darüber hinaus ist im Rahmen des Maßnahmenpakets „Stadt.Land.ZUKUNFT“ des Landwirtschaftsministeriums eine Koordinierungsstelle Klimaschutz durch Moorbodenschutz bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingerichtet worden, die Mittler sein soll, wenn es in den Moorregionen um Fragen der Landwirtschaft und des Moorbodenschutzes geht. Die Koordinierungsstelle hat darüber hinaus die Aufgabe, im Rahmen eines Förderprojektes in drei Pilotregionen die Transformation der landwirtschaftlichen Moornutzung in Niedersachsen im Sinne des Klimaschutzes durch systemische Untersuchungen und Prozessbegleitung zu unterstützen. Darüber hinaus wird über das Maßnahmenpaket Stadt.Land.ZUKUNFT das Projekt „Klima Farming in Niedersachsen“ (KliFa) gefördert, mit dem alternative Anbausysteme und nachhaltige Methoden im Ackerbau, die zum Humusaufbau und zur Kohlenstoffspeicherung beitragen (sog. Carbon farming), untersucht werden. Dazu werden zehn Modellbetriebe in Niedersachsen im Rahmen eines Monitorings begleitet, um das Bewusstsein für eine nachhaltigere Flächenbewirtschaftung zu stärken. Ergänzend sollen neue Geschäftsmodelle für Klimaschutzleistungen überprüft und bewertet werden. Das Vorhaben greift somit Maßnahmen der Niedersächsischen Ackerbau- und Grünlandstrategie auf.
- Im Rahmen von verschiedenen Aktivitäten zur Umsetzung des Programms „Niedersächsische Moorlandschaften“ wurde zur klimaschonenden Bewirtschaftung von Moorböden beigetragen. So wird in Rahmen von Förderprojekten gemäß der EFRERichtlinie „Klimaschutz durch Moorentwicklung“ vielfach auch eine moorschonende Bewirtschaftung auf vernässten Moorflächen etabliert. Auch durch weitere Maßnahmen zum Flächenmanagement wurde eine klimaschonende Bewirtschaftung vorbereitet.
- Die Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz wurde durch den Bund und die Länder abgeschlossen und am 20.10.2021 veröffentlicht. Die Förderung einer moorschonenden Bewirtschaftung stellt darin eine wesentliche Zielsetzung dar.