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Rote Listen in Niedersachsen

Im Niedersächsischen Naturschutzgesetz wurde festgelegt, dass die Roten Listen in Niedersachsen alle 5 Jahre aktualisiert werden sollen. Die Roten Listen sind Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten in Niedersachsen.

Insgesamt liegen Rote Listen für 22 Artengruppen vor, deren Aktualitätsstand sehr unterschiedlich ist. Die Aktualisierung der Roten Listen erfolgt durch den NLWKN.


Im Jahr 2021 wurde die Rote Liste der Libellen (PDF) aktualisiert, in 2022 folgte die Rote Liste der Brutvögel.


Insgesamt liegen Rote Listen für 22 Artgruppen vor, deren Aktualitätsstand sehr unterschiedlich ist (1990 bis 2022). Die Aktualisierung der Roten Listen erfolgt durch den NLWKN. Im Jahr 2021 wurde die Aktualisierung der Roten Liste der Libellen sowie im Jahr 2022 die Aktualisierung der Rote Liste der Brutvögel veröffentlicht.

Derzeit wird an der Aktualisierung bzw. Neuerstellung von Roten Listen für folgende Organismengruppen gearbeitet: Säugetiere, Amphibien & Reptilien, Heuschrecken, Großschmetterlinge, Wildbienen, Käfer mehrere Gruppen (inkl. Wasserkäfer & Laufkäfer), Binnenmollusken, Gefäßpflanzen, Großpilze, Urzeitkrebse, Armleuchteralgen sowie der Roten Liste der Fische, Rundmäuler und Großkrebse.

Diese prioritär zu aktualisierenden Listen wurden anhand verschiedener Kriterien wie Alter, Relevanz für Planung und Management, Umsetzbarkeit und Datenverfügbarkeit ausgewählt. Die Erstellung der Roten Liste der Fische, Rundmäuler und Großkrebse erfolgt durch das LAVES.

Der Arbeitsumfang sowie Zeitplan zur Aktualisierung der einzelnen Roten Listen hängt vom Umfang der Artengruppe, erforderlichen Datenkonsolidierungen und Nachkartierungen sowie der ggf. nötigen Beteiligung von weiteren Expert:innen ab. Für 2024 ist die Vorlage der veröffentlichungsfähigen Gesamtwerke für folgende Rote Listen seitens des NLWKN vorgesehen: Säugetiere, Amphibien & Reptilien, Heuschrecken, Urzeitkrebse sowie Fische, Rundmäuler und Großkrebse.

Für die große Klasse der Insekten sieht der „Niedersächsische Weg“ zudem innerhalb des Punktes 6 die Etablierung eines landesweiten Insektenmonitoring vor. Das standardisierte „Monitoring von Heuschrecken im Grünland“ wurde 2022 gestartet, das Modul „Monitoring Tagfalter & Widderchen auf Landschaftsebene“ ist in Vorbereitung und soll nach letzter Klärung methodischer Details zwischen den Fachbehörden für Naturschutz der Bundesländer und des Bundes 2024 im Gelände beginnen.

https://www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/tier_und_pflanzenartenschutz/rote_listen/rote-listen-46118.html

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