Rote Listen in Niedersachsen
Im Niedersächsischen Naturschutzgesetz wurde festgelegt, dass die roten Listen in Niedersachsen alle 5 Jahre aktualisiert werden sollen. Die Roten Listen sind ein Verzeichnis ausgestorbener, verschollener und gefährdeter Tier-, Pflanzen- und Pilzarten in Niedersachsens.
Insgesamt liegen Rote Listen für 22 Artgruppen vor, deren Aktualitätsstand sehr unterschiedlich ist (1990 bis 2013). Die Aktualisierung der Roten Listen erfolgt durch den NLWKN.
Im Jahr 2021 wurde die Rote Liste der Libellen (PDF) aktualisiert, in 2022 folgte die Rote Liste der Brutvögel.
Derzeit wird an der Aktualisierung bzw. Neuerstellung von Roten Listen für insgesamt neun Organismengruppen gearbeitet. Die prioritär zu aktualisierenden Listen wurden anhand verschiedener Kriterien wie Alter, Relevanz für Planung und Management, Umsetzbarkeit und Datenverfügbarkeit ausgewählt.
Der Arbeitsumfang sowie Zeitplan zur Aktualisierung der einzelnen Roten Listen ist sehr unterschiedlich und hängt vom Umfang der Artengruppe, erforderlichen Datenkonsolidierungen und Nachkartierungen sowie der ggf. nötigen Beteiligung von weiteren Expert:innen ab.
Die für die Erstellung der Roten Listen vorgesehenen Stellenbesetzungen im NLWKN sind erfolgt.