Vor-Ort-Betreuung in Schutzgebieten (VOBS)
Natura 2000-Gebiete sind europaweit eingerichtet worden, um ein Schutzgebietsnetz für die Erhaltung wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume aufzubauen.
Diese Gebiete müssen als Natur- oder Landschaftsschutzgebiete gesichert werden, nur so ist ein verlässlicher und nachhaltiger Schutz von Natur und Arten gewährleistet. Zugleich wird daran gearbeitet, Managementmaßnahmen für diese Gebiete zu entwickeln und zu beschließen.
Die durch das Land geförderte Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten soll durch eine verbesserte Pflege und Entwicklung dieser für den Arten- und Biotopschutz besonders bedeutsamen Bereiche einen Beitrag zur Erhaltung der Biologischen Vielfalt sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände der Natura 2000-Gebiete und der Natura 2000-Schutzgüter leisten.
Im Rahmen der Vor-Ort-Betreuung entwickeln Expertinnen und Experten vor Ort und regional punktgenaue Maßnahmen und führen diese ggf. mit Partnern aus der Landwirtschaft und weiteren Akteuren durch. Die Träger der Ökologischen Stationen kommen aus einer großen Bandbreite an Organisationen, vor allem handelt es sich um Verbände und Stiftungen.
Fortschritt:
Zur Stärkung und Ausweitung der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten wurden über den Niedersächsischen Weg ab dem Jahr 2022 16 weitere Einrichtungen (wie Ökologische Stationen) in die Förderung genommen, sodass derzeit landesweit insgesamt 28 Einrichtungen bestehen.
Für die Vernetzung, Bündelung von Fragestellungen sowie Qualifizierung der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten wurde zum 01.06.2023 eine Vernetzungsstelle für die Ökologischen Station in Niedersachsen eingerichtet. Für weiterführende Informationen siehe: https://noes-ni.de/
Zusätzlich werden in Niedersachsen sechs Naturschutzstationen durch das Land als Außenstellen des NLWKN betrieben. Für weiterführende Informationen siehe hier
Für die Förderung der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten wurde nach Auslaufen der Richtlinie NAL eine eigene Richtlinie erarbeitet: „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten in Niedersachsen“ (Richtlinie VOBS), RdErl. D. MU v. 23. 11. 2023. Als Ergänzung dient der Ausführungserlass zur Richtlinie VOBS. Die Förderung auf Grundlage der neuen Richtlinie VOBS erfolgt seit dem 01.01.2025 bis zunächst zum 31.12.2027. Das diesbezügliche Antragsverfahren sowie die Bewilligung wurden im Jahr 2024 durchgeführt.
Mit der neuen Richtlinie VOBS soll insbesondere eine Vereinfachung der Abrechnung seitens der Träger durch die Einführung von Pauschalen und mehr Spielraum durch die Einführung einer Restkostenpauschale und damit auch eine Verwaltungsvereinfachung erreicht werden. Zudem werden als weitere wesentliche Punkte ein neuer Fördergegenstand für Beschaffungsmaßnahmen der VOBS eingeführt sowie ein rechtlicher Rahmen für die Vernetzungsstelle der Ökologischen Stationen in Niedersachsen geschaffen. „Beschaffungsmaßnahmen“ als neuer Fördergegenstand nach Nr. 2.1.3 Richtlinie VOBS dienen der Förderung von Erstausstattung und Erfassungstechnik. Die Förderung erfolgt über ein gesondertes Antragsverfahren. Das erste Verfahren wurde Ende 2024 durchgeführt, die Bewilligung ist Anfang 2025 erfolgt. Bis zunächst zum Jahr 2027 ist ein jährliches Verfahren vorgesehen.
Zur Pressemitteilung zu Einrichtung der Ökologischen Stationen gelangen Sie hier (06.05.2022)