Flächendeckender Grundwasserschutz außerhalb von Wasserschutzgebieten
Eine Vielzahl von EU-Richtlinien zum Wasserrecht sind in der EG-Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG-WRRL) zusammengefasst worden und über die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes in deutsches Recht umgesetzt. Die Tochterrichtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung (2006/118/EG) konkretisiert die Vorgaben hinsichtlich des Grundwassers. Die Übertragung in deutsches Recht erfolgt über die Grundwasserverordnung. Für das Grundwasser sind ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand flächendeckend spätestens bis 2027 zu erreichen. Bedeutsame Belastungstrends müssen rückgängig gemacht werden. Insgesamt soll ein Schadstoffeintrag verhindert oder zumindest begrenzt werden, sodass es nicht zu einer Verschlechterung des Grundwasserzustandes kommt. Um diese Umweltziele zu erreichen, werden Maßnahmenprogramme aufgestellt, die neben gesetzlichen Regelungen auch freiwillige flächen- und betriebsbezogene Maßnahmen beinhalten. Im Grundwasser kann Nitrat aus landwirtschaftlicher Nutzung als Hauptbelastungsquelle angesehen werden. Für Flächen mit besonderem Handlungsbedarf ist daher 2010 die Maßnahmenkulisse „Nitratreduktion“ ausgewiesen worden, in der eine Grundwasserschutzberatung angeboten wird. Ab 2014 erfolgte eine Erweiterung der Kulisse um Gebiete mit einer kombinierten Beratung zum Grund- und Oberflächengewässerschutz (Abbildung 12). Als Teil der Kulisse „Wasserschutz“ werden in der Maßnahmenkulisse „Gewässerschutzberatung“ spezielle freiwillige Agrarumweltmaßnahmen gefördert (siehe Ergänzende Maßnahmen). Aufgrund des hohen Flächenumfanges der Zielkulisse erfolgt die Gewässerschutzberatung vorrangig als Gruppenberatung. Besonderer Wert wird dabei auch auf die Implementierung des Wasserschutzes in die landwirtschaftliche Berufsausbildung gelegt.