AUKM - NG A "Naturschutzgerechte Bewirtschaftung auf Ackerland"
Störungsarme Nahrungsflächen für nordische Gastvögel
Im Rahmen einer fünfjährigen Verpflichtung wird die Bereitstellung störungsarmer Nahrungsflächen auf Ackerland gefördert. Der Verpflichtungszeitraum umfasst jährlich den 01.11. bis 31.03. des Folgejahres. In dieser Zeit dienen die bereitgestellten Flächen als wichtige Energiequellen für nordische Zug- und Rastvögel.
Gefördert wird der Anbau von Wintergetreide, Winterraps, Grassamen, Acker- oder Kleegras. Ergänzend gelten Vorgaben zur zeitlichen Abstimmung, Art und Intensität der Bewirtschaftung, um eine möglichst störungsfreie Nutzung der Flächen durch die Vögel sicherzustellen.
Im Anschluss an den Förderzeitraum können die Flächen im Frühjahr regulär weiter bewirtschaftet oder mit Sommerfrüchten bestellt werden.
Rotierende Verpflichtung – flexible Bewirtschaftung
Bei der Maßnahme NG A handelt es sich um eine rotierende Verpflichtung. Das bedeutet:
Die erforderlichen Bewirtschaftungsmaßnahmen können während der gesamten Verpflichtungsdauer auf wechselnden Ackerflächen des Betriebes innerhalb der Förderkulisse erbracht werden. Dadurch bleibt die Flächenbewirtschaftung flexibel und gleichzeitig naturschutzwirksam.
Förderkulisse und Zielarten
Gefördert werden ausschließlich Ackerflächen innerhalb einer festgelegten Förderkulisse. Diese umfasst EU‑Vogelschutzgebiete, in denen nordische Gastvögel wertbestimmende Arten sind und deren Rastbestände internationale Bedeutung besitzen.
In diesen Regionen nutzen die Vögel bevorzugt Ackerflächen als Nahrungs- und Rastplätze. Mit der Maßnahme NG A sollen insbesondere unterstützt werden:
- Saatgans
- Blässgans
- Höckerschwan
- Singschwan
- Zwergschwan
https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau&catalogNodes=
Weitere Informationen
Ausführliche Hinweise zu Bewirtschaftungsvorgaben, Zuschlägen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Merkblättern (siehe Downloadbereich).
Für individuelle Beratung stehen Ihnen zur Verfügung:
- Ihre zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB)
- die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Administrative Informationen – z. B. Teilnahmebedingungen, Antragsunterlagen, Vorlagen für förderspezifische Aufzeichnungen sowie der Frage‑Antwort‑Katalog – finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Merkblätter und Förderhöhen über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 (Stand 23.08.2024)
(PDF, 0,92 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
11.02.2026

