Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Abfall-Zwischenlager Gorleben AZG

(vormals bezeichnet als Abfalllager Gorleben ALG)


Im Abfall-Zwischenlager Gorleben (AZG) werden schwachradioaktive Abfälle zwischengelagert, die vor allem aus dem Betrieb der deutschen Atomkraftwerke stammen. Die Aufbewahrung der konditionierten Abfälle erfolgt in für die Zwischenlagerung zugelassenen Abfallbehältern wie z. B. Konrad-Containern und Rundbehältern aus Stahl, Beton oder Gusseisen. Das AZG wird betrieben von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH.

Einige Daten und Fakten:

  • Die Grundlage für den Betrieb des AZG ist die unbefristete Ursprungsgenehmigung nach § 3 StrlSchV vom 27. Oktober 1983 für das Abfalllager Gorleben (ALG).
  • Alle im AZG eingehenden Abfälle dürfen nur konditioniert und in zugelassenen Abfallbehältern zwischengelagert werden.
  • Das zulässige Aktivitätsinventar des AZG ist auf 5 E+18 Bq begrenzt.
  • Der Gesamtgebindebestand betrug am 31. Dezember 2023 2.516 Einheiten. Dies entspricht einer Volumenausnutzung von 68,23 %.
  • Das genehmigte radioaktive Inventar ist nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft (0,16 % am 31. Dezember 2023).
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln