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Auf gutem Grund - Aktionsprogramm Boden

Wohl niemand wird bestreiten wollen, dass die Umweltmedien Wasser und Luft für uns lebensnotwendig sind. Mit dem "Aktionsprogramm zum Schutz der Böden in Niedersachsen" wird die Aufmerksamkeit auf eine weitere, ebenso lebensnotwendige sowie begrenzte und kaum erneuerbare Ressource gelenkt - die dünne Haut unserer Erde. Die Haut der Erde oder der Boden unter unseren Füßen ist nicht nur Fläche oder Standort. Die vielfältigen Ansprüche im städtischen und ländlichen Raum, die zunehmende Nutzungskonkurrenz und Intensität führen oft dazu, dass Boden mehr oder weniger stark verändert, belastet oder regelrecht verbraucht wird.

Damit es nicht zu irreversiblen Schäden und Belastungen für zukünftige Generationen kommt, ist ein nachhaltiger und vorsorgeorientierter Bodenschutz geboten. Auch wenn mit dem Bundesbodenschutzgesetz (1998), der Bundesbodenschutzverordnung (1999) und dem Niedersächsischen Bodenschutzgesetz (1999) bereits ein wichtiges Fundament zum Schutz des Bodens gelegt wurde, haben sich seit Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlagen die Anforderungen auch im Sinn einer globalen Sichtweise entscheidend weiterentwickelt.

Die Vereinten Nationen heben den Boden in ihrer 2030-Agenda in unterschiedlichen der insgesamt 17 Nachhaltigkeitsziele hervor und geben explizit den Auftrag, bis 2030 den Schutz und die Wiederherstellung von Landökosystemen zu sichern und Bodenverschlechterungen zumindest wieder auszugleichen (Nachhaltigkeitsziel Nr. 15).

Zudem hat Europa in seinem 7. Umweltaktionsprogramm den Bodenschutz in den Leitgedanken „Gut leben - innerhalb der Belastbarkeit unseres Planeten“ mit einbezogen. Lokal und auf Niedersachsen bezogen geht es gleichfalls und mehr denn je um einen nachhaltigen Schutz der Böden, wobei auch hier der Vorsorgegedanke eine bedeutende Rolle spielt. Denn die Wiederherstellung von geschädigten oder zerstörten Böden ist ungleich aufwendiger als ein rechtzeitiger Schutz.

Boden ist als Querschnittsmedium oft in anderen Rechtsbereichen geregelt und erfordert durch Schnittstellen mit anderen Kompartimenten - Wasser, Luft und Biosphäre - einen engen Austausch mit anderen Fachdisziplinen.

Erstmals werden hier die Belange des Bodenschutzes in Niedersachsen umfassend gebündelt und in einem Konzept zusammengefasst. Entscheidend für einen wirkungsvollen Schutz der Böden werden Schwerpunktziele in den jeweiligen Handlungsfeldern des Bodenschutzes - sei es Erosion, Flächeninanspruchnahme oder Einträge von Schadstoffen - formuliert und entsprechende Aktivitäten zum Schutz der Böden abgeleitet.

Auf dieser Grundlage sollen Ziele und Maßnahmen konkret umgesetzt und weiter entwickelt sowie der Vollzug und die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit maßgeblich gestärkt werden. Das Niedersächsische Aktionsprogramm wurde dem Kabinett am 09. Juni 2020 vorgelegt. Aus gutem Grund leistet die Landesregierung damit einen wichtigen Beitrag zu einem umfassenden Schutz und einer nachhaltigen Nutzung der Ressource Boden: Für künftige Generationen „Auf gutem Grund“.

Titelseite Aktionsprogramm Boden Bildrechte: MU

Artikel-Informationen

erstellt am:
19.11.2020

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