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Messprogramm Güte

Das Messprogramm Grundwasser Güte umfasst derzeit 601 Messstellen und setzt sich aus einem Grund- und Ergänzungsprogramm zusammen. Mit dem Grundprogramm werden diejenigen Standardkenngrößen bestimmt, die den Richtlinien der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) entsprechend zur Charakterisierung der Grundwasserbeschaffenheit herangezogen werden. Darüber hinaus dient es der Beobachtung kritischer Belastungsgrößen (z. B. Nitrat), mit deren Auftreten aufgrund der örtlichen Gegebenheiten oder nach bereits vorliegenden Messergebnissen gerechnet werden muss.

Die Messungen erfolgen bei Messstellen im Lockergestein bis etwa 30 m unter Grundwasseroberfläche im jährlichen Rhythmus und in den tiefer verfilterten Messstellen in einem 3-jährigen Turnus. Die Messstellen im Festgestein sind in der Regel in größerer Tiefe verfiltert, so dass der genannte Messturnus des Lockergesteins nicht auf das Festgestein übertragbar ist. Um den Messturnus an die Verfilterung anzupassen, werden im Festgestein Messstellen mit einer Verfilterung im 1. Aquifer (Grundwasserleiter) und einer unzureichenden Deckschicht jährlich und Messstellen, die eine ausreichende Deckschicht aufweisen und im 1. oder 2. Aquifer verfiltert sind, alle 3 Jahre beprobt. Für einzelne Messstellen und Messstellengruppen können je nach Kenntnisstand und Untersuchungsziel kürzere Messintervalle und zusätzliche Kenngrößen festgelegt werden.

Die Untersuchung nach dem Ergänzungsprogramm (Grundprogramm und ergänzende Belastungsparameter) umfasst die Bestimmung zahlreicher weiterer Inhaltsstoffe, die geogen, aber auch als Folge menschlicher Tätigkeit, im Grundwasser vorkommen können. Da vielfältige Möglichkeiten der anthropogen bedingten Veränderung des Grundwassers denkbar sind, werden im Ergänzungsprogramm vor allem Kenngrößen berücksichtigt, die – ggf. als Summenparameter – auf Schadstoffeinflüsse hinweisen (z. B. Bor als Indikator für Abwassereinfluss) oder nach vorliegenden Erfahrungen tatsächlich eine nachteilige Veränderung des Grundwassers bewirken. Dazu gehören z. B. Mineralölprodukte und leichtflüchtige chlorierte Kohlenwasserstoffe, die in Gewerbe und Industrie in großen Mengen verwendet werden. Sie können entweder auf direktem Wege in den Untergrund und ins Grundwasser versickern (z. B. Ölschadensfälle), oder auch über die Atmosphäre und Niederschläge weiträumig verbreitet werden und ins Grundwasser gelangen.

Erhöhte Schwermetall- und Salzgehalte des Grundwassers können natürliche Ursachen haben (z. B. im Harz und in Küstennähe). Sie können aber auch von metallverarbeitenden und chemischen Betrieben oder älteren Abfallablagerungen ausgehen. Auch außerhalb solcher Bereiche mit erhöhtem Schadstoffpotenzial sind schon Schwermetalle nachgewiesen worden, z. B. bei der Untersuchung von Trinkwasser nach der Trinkwasserverordnung. Ein möglicher Eintragspfad ist die Mobilisierung von schwer löslichen Mineralien infolge Versauerung des Niederschlags- und Sickerwassers (aus „Saurem Regen“). Daher wird das Grundwasser regelmäßig auf Chrom, Kupfer, Nickel, Zink, Blei, Cadmium, Quecksilber und Aluminium untersucht.

Bei der erstmaligen Beprobung von Messstellen wird grundsätzlich eine Untersuchung nach dem Ergänzungsprogramm durchgeführt. Danach erfolgt ein Messturnus von 3 Jahren. Für den Parameter LHKW (Leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe) wird ein Messintervall von 6 Jahren als ausreichend angesehen. Dieser Messturnus erscheint hinsichtlich der normalerweise sehr langsam ablaufenden Veränderungen der Grundwasserbeschaffenheit als ausreichend und wird auch dem bisherigen Datendefizit zur Bewertung der Schwellenwerte gemäß WRRL und zur Bestimmung der Hintergrundwerte gerecht. Bei auffälligen Messwerten oder begründetem Verdacht (z. B. nach Schadensfällen) werden die Messintervalle verkürzt.

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