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Biotopverbund

Themenfoto Niedersächsischer Weg Baum im Beienroder Holz   Bildrechte: MU

Erst, wenn Arten von einem Lebensraum in andere Lebensräume wandern können, wird ein genetischer Austausch mit anderen Populationen möglich und ihr Vorkommen ist gesichert. Daher ist es wichtig, dass wir die unterschiedlichen Lebensräume miteinander verbinden. Hierfür braucht es unter anderem linienhafte oder fortlaufende Landschaftselemente. Biotope können zum Beispiel durch natürliche Uferstreifen an Flüssen, entlang von Hecken, Feldgehölzen und Baumreihen oder über Blühstreifen an Wegen miteinander vernetzt werden. Das nennt man dann Biotopverbund.

Es soll ein landesweiter Biotopverbund auf 15 % der Landesfläche bzw. auf 10 % der Offenlandfläche geschaffen werden. Die Kernflächen sind zumeist die Nationalparks, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete oder auch gesetzlich geschützte Biotope. Für einen funktionsfähigen Biotopverbund müssen diese Kernflächen mit einander verbunden werden. Neben den Kernflächen kommt den verbindenden Landschaftselementen ebenfalls große Bedeutung für den Biotopverbund zu.

Das landesweite Biotopverbundkonzept wurde als ein zentraler Bestandteil des Nds. Landschaftsprogramms im Rahmen der Neuaufstellung des Programms erarbeitet und Ende 2021 veröffentlicht. Das landesweite Verbundkonzept stellt die fachliche Grundlage für die Konkretisierung und weitere planerische Umsetzung des Biotopverbunds auf den nachgelagerten Ebenen der Landschafts- und Raumplanung dar.

Fortschritt:

Das landesweite Biotopverbundkonzept wurde als ein zentraler Bestandteil des Nds. Landschaftsprogramms im Rahmen der Neuaufstellung des Programms erarbeitet und Ende 2021 veröffentlicht. Das landesweite Verbundkonzept stellt die fachliche Grundlage für die Konkretisierung und weitere planerische Umsetzung des Biotopverbunds auf den nachgelagerten Ebenen der Landschafts- und Raumplanung dar.

Die Änderungen im Niedersächsischen Naturschutzgesetz (NNatSchG) sind zum 01. Januar 2021 in Kraft getreten.

Es wurden in § 13 a NNatSchG und in § 5 NNatSchG (Positive Landschaftselemente) mit den vorgegebenen Zielen in das Niedersächsische Naturschutzgesetz aufgenommen. Die Veränderung oder Beseitigung der genannten Landschaftsbestandteile soll zukünftig als Eingriff gewertet werden und muss somit ausgeglichen werden.

In der AG Naturschutz wird das Bilanzierungskonzept derzeit diskutiert. Hierzu hat der NLWKN einen fachlichen Umsetzungsvorschlag zur Bilanzierung des landesweiten Biotopverbunds einschließlich einer Liste mit geeigneten Landschaftselementen erarbeitet und an drei Probelandkreisen getestet.

Das Papier zur Bilanzierung und Umsetzung des Biotopverbunds können Sie hier herunterladen.

Erklärvideo zur Vernetzung von Biotopen

Erklärvideo: Vernetzung von Lebensräumen: Biotopverbund

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