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AUKM - AN 7 "Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Rotmilanen"

KLARA 2023 - 2027   Bildrechte: Land Niedersachsen
KLARA 2023 - 2027
Rotmilan Bildrechte: MU
Rotmilan

Der Rotmilan ist eine charakteristische Greifvogelart der Kulturlandschaft und auf offene, niedrigwüchsige Strukturen angewiesen, um während der Brutzeit erfolgreich jagen zu können. Besonders in den Monaten der Jungenaufzucht benötigt er Flächen mit niedriger Vegetation, auf denen er Kleinsäuger und andere Beutetiere leicht erbeuten kann.

Ziel der Maßnahme ist es, geeignete Nahrungs- und Lebensräume bereitzustellen, um:

  • einen günstigen Erhaltungszustand der Art zu sichern,
  • Brut- und Nahrungshabitate zu erhalten oder wiederherzustellen,
  • langfristig stabile und sich selbst tragende Populationen des Rotmilans aufzubauen.

Dies erfolgt durch eine rotmilangerechte, extensive Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen.


Fördergegenstand

Gefördert wird die Extensivierung der Bewirtschaftung auf Ackerflächen im Rahmen einer fünfjährigen Verpflichtung. Dazu zählen:

  • Schonstreifen mit mindestens 15 m Breite,
  • Schonflächen mit mindestens 0,25 ha und einer Mindestbreite von 15 m an einer Stelle.

Bewirtschaftungsauflagen (Auszug)

Anbauvorgaben

  • Bestellung der Flächen mit mehrjährigen Futterkulturen aus niedrigwüchsigen Kräutern und Gräsern.
  • Aussaat bis zum 15. April des ersten Verpflichtungsjahres; Herbstaussaat ist bis einschl. 1. Oktober zulässig.

Nutzung der Flächen

  • Mindestens zweimalige Mahd im Zeitraum 1. Mai bis 30. Juni, jeweils mit Abfuhr des Mähguts.
  • Im ersten Verpflichtungsjahr ist eine einmalige Nutzung bis 31. Juli zulässig.
  • Weitere Nutzungen (Schnitt oder Nachbeweidung) sind ab 16. August, im ersten Verpflichtungsjahr ab 1. Juli, möglich.

Ruheflächen

Auf 20 % bis maximal 50 % der Fläche ist jährlich eine Ruhezeit einzuhalten.
Die Lage der Ruheflächen kann jährlich wechseln.
Eine Nutzung durch Mahd oder Beweidung darf dort frühestens ab 16. August erfolgen.

Randstreifen   Bildrechte: MU
Randstreifen

Förderkulisse

Gefördert werden Ackerflächen innerhalb der festgelegten, jährlich aktualisierten Förderkulisse in folgenden Landkreisen:

Celle, Göttingen, Goslar, Hameln‑Pyrmont, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Osterode am Harz, Peine, Wolfenbüttel, Schaumburg

sowie in den Städten:

Braunschweig, Göttingen, Hameln, Hildesheim, Salzgitter, Wolfsburg

und in der Region Hannover.

Die aktuelle Förderkulisse finden Sie in den Umweltkarten Niedersachsen:

➡️ https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau&catalogNodes=

Weiterführende Informationen

EU-Logo
Rotmilan Bildrechte: Biosphärenreservat Elbtalaue

Rotmilan

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
05.02.2026

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