AUKM - AN 7 "Naturschutzgerechte Bewirtschaftung zum Schutz von Rotmilanen"
Der Rotmilan ist eine charakteristische Greifvogelart der Kulturlandschaft und auf offene, niedrigwüchsige Strukturen angewiesen, um während der Brutzeit erfolgreich jagen zu können. Besonders in den Monaten der Jungenaufzucht benötigt er Flächen mit niedriger Vegetation, auf denen er Kleinsäuger und andere Beutetiere leicht erbeuten kann.
Ziel der Maßnahme ist es, geeignete Nahrungs- und Lebensräume bereitzustellen, um:
- einen günstigen Erhaltungszustand der Art zu sichern,
- Brut- und Nahrungshabitate zu erhalten oder wiederherzustellen,
- langfristig stabile und sich selbst tragende Populationen des Rotmilans aufzubauen.
Dies erfolgt durch eine rotmilangerechte, extensive Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen.
Fördergegenstand
Gefördert wird die Extensivierung der Bewirtschaftung auf Ackerflächen im Rahmen einer fünfjährigen Verpflichtung. Dazu zählen:
- Schonstreifen mit mindestens 15 m Breite,
- Schonflächen mit mindestens 0,25 ha und einer Mindestbreite von 15 m an einer Stelle.
Bewirtschaftungsauflagen (Auszug)
Anbauvorgaben
- Bestellung der Flächen mit mehrjährigen Futterkulturen aus niedrigwüchsigen Kräutern und Gräsern.
- Aussaat bis zum 15. April des ersten Verpflichtungsjahres; Herbstaussaat ist bis einschl. 1. Oktober zulässig.
Nutzung der Flächen
- Mindestens zweimalige Mahd im Zeitraum 1. Mai bis 30. Juni, jeweils mit Abfuhr des Mähguts.
- Im ersten Verpflichtungsjahr ist eine einmalige Nutzung bis 31. Juli zulässig.
- Weitere Nutzungen (Schnitt oder Nachbeweidung) sind ab 16. August, im ersten Verpflichtungsjahr ab 1. Juli, möglich.
Ruheflächen
Auf 20 % bis maximal 50 % der Fläche ist jährlich eine Ruhezeit einzuhalten.
Die Lage der Ruheflächen kann jährlich wechseln.
Eine Nutzung durch Mahd oder Beweidung darf dort frühestens ab 16. August erfolgen.
Förderkulisse
Gefördert werden Ackerflächen innerhalb der festgelegten, jährlich aktualisierten Förderkulisse in folgenden Landkreisen:
Celle, Göttingen, Goslar, Hameln‑Pyrmont, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Osterode am Harz, Peine, Wolfenbüttel, Schaumburg
sowie in den Städten:
Braunschweig, Göttingen, Hameln, Hildesheim, Salzgitter, Wolfsburg
und in der Region Hannover.
Die aktuelle Förderkulisse finden Sie in den Umweltkarten Niedersachsen:
Weiterführende Informationen
- Konkrete Bewirtschaftungsauflagen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Merkblatt (s. o.).
- Für Rückfragen wenden Sie sich an Ihre untere Naturschutzbehörde (UNB) oder die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
- Weitere Informationen zur Förderregion KLARA finden Sie beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Rotmilan
Merkblätter und Förderhöhen über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 (Stand 23.08.2024)
(PDF, 0,92 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
05.02.2026

