AUKM - Förderschwerpunkt "Nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung (GN)"
Die für Niedersachsen charakteristischen Grünlandtypen mit ihren Pflanzengesellschaften und Tierarten sind in den letzten Jahrzehnten infolge der Nutzungsintensivierung der Landwirtschaft sowohl im Flächenumfang, der Vielfalt als auch in der naturschutzfachlichen Qualität (z.B. Anzahl der Pflanzenarten) zurückgegangen. Dadurch geht auch vielen Vogelarten, die das Grünland als Lebensraum haben immer schlechter!
Niedersachsen hat als das „Wiesenvogelland“ Deutschlands eine besondere Verantwortung für deren Schutz und Erhaltung. Sie prägen die hiesige Vogelwelt wie sonst kaum eine andere Vogelgruppe. Hier brüten hohe Anteile der gesamtdeutschen Brutbestände von z.B Bekassine, Brachvogel, Kiebitz, Rotschenkel, Uferschnepfe und Wachtelkönig.Ziel der AUKM ist es, den Lebensraum Dauergrünland mit den daran gebundenen Pflanzen und Tierarten durch kontinuierliche, naturschutzgerechte landwirtschaftliche Bewirtschaftung langfristig zu erhalten und zu entwickeln.
Dabei ist keine Festlegung auf nur eine ganz bestimmte Art von Dauergrünland erfolgt und somit die Förderung von Dauergrünlandflächen verschiedenster Ausprägung möglich. Im Sinne der förderrechtlichen Definition müssen die Flächen von Gräsern oder anderen Grünfutterpflanzen dominiert werden. Grundsätzlich können im Rahmen dieses Förderschwerpunktes Borstgrasrasen, Kalkmagerrasen, Feucht- und Nasswiesen (seggen-, binsen- oder hochstaudenreich), mesophiles Grünland aber auch bislang intensiv genutztes Dauergrünland gefördert werden.Der Förderschwerpunkt „nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung (GN)“ teilt sich auf in folgende Maßnahmen:
- GN 1 Nachhaltige Grünlandnutzung
- GN 2 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung in bestimmten Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes
- GN 3 Weidenutzung in Hanglagen
- GN 4 Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten
- GN 5 Artenreiches Grünland (ML)
Die Förderung des Dauergrünlandes wird in Niedersachsen teilweise im Rahmen eines Baukastensystems sowohl vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) als auch vom Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) durchgeführt.
Auf dem gesondert zu beantragenden Erschwernisausgleich des MU baut die Maßnahme GN 4, die somit nur innerhalb hoheitlich geschützter Gebiete (z.B. Naturschutzgebiete) angeboten wird, auf.
Ohne einen Baustein des MU werden die Maßnahmen GN 1 und GN 5 durchgeführt.
Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht den Aufbau dieses modularen Systems.
In weiteren Artikeln dieser Internetseite werden die einzelnen Grünland-Bausteine des MU (AUKM GN 2, GN 3 und GN 4) näher dargestellt. Weitere Details zu den AUKM des ML (GN 1, GN 3 und GN 5) sind den Seiten des ML zu entnehmen.
Bei der AUKM GN 3 werden die beiden Zuständigkeiten (Basis-> ML und Zuschläge -> MU) beim Antrag, Bewilligungsbescheid bzw. bei der Auszahlungsmitteilung als eine Maßnahme zusammengefasst.
Fördersystematisch wird bei den AUKM GN 1 bis GN 4 nach dem handlungsorientierten Prinzip und bei der AUKM GN 5 nach dem ergebnisorientierten Prinzip gefördert.
Die räumliche Verteilung der bisher geförderten Flächen in diesem Förderschwerpunkt ist der folgenden Grafik zu entnehmen.
Weitere Fragen zu den konkreten Bewirtschaftungsbedingungen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem zum Download beigefügten jeweiligen Merkblatt (s.o.) oder wenden sie sich an die für Sie zuständige UNB bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Informationen insbesondere zur administrativen Abwicklung, wie z.B. zu Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Muster für förderspezifische Aufzeichnungen einschließlich erläuterndem Merkblatt, Frage-Antwort-Katalog etc. finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Merkblätter und Förderhöhen über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 (Stand 23.08.2024)
(PDF, 0,92 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
13.09.2024