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Verwertung von Bioabfällen

Im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft ist es sinnvoll, geeignete Bioabfälle auf landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen zurückzuführen und damit den natürlichen Kreislauf zu schließen. Die Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der Bioabfallverordnung für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung müssen dabei eingehalten werden. Mit der Kompostierung von Bioabfällen wird ein hochwertiges Bodenverbesserungsmittel erzeugt, das auf einfache und natürliche Weise entsteht und in vielen Anwendungsbereichen eingesetzt werden kann. Weil mit dem Kompost auch Nährstoffe aufgebracht werden, sind grundsätzlich auch die Regelungen des Düngemittelrechts zu beachten.

Der in Niedersachsen erzeugte Kompost wird überwiegend in der Landwirtschaft sowie im Landschafts- und Gartenbau verwertet. Die gute Qualität der niedersächsischen Komposte und die Vermarktung von Teilmengen über die in Niedersachsen ansässigen Erden- und Humuswerke, die ihre Produkte in viele europäische Länder liefern, tragen in beachtlichem Umfang zur Verwertung und Vermarktung bei.

Eine gute Qualität als wesentliche Voraussetzung für eine gute Verwertbarkeit des Kompostes kann nur dann erreicht werden, wenn bereits bei der Sammlung auf eine sorgfältige Trennung von geeigneten und ungeeigneten Bioabfällen geachtet wird. Die Bürgerinnen und Bürger können durch ihr Engagement und Verhalten die Qualität der Komposte wesentlich beeinflussen.

Für die Entsorgung der Bioabfälle steht in vielen Landkreisen und Städten die Biotonne zur Verfügung. Aber auch mit einfachen Methoden, wie der Eigenkompostierung, ist es möglich, qualitativ guten Kompost zu erzeugen. Durch die Eigenkompostierung wird das zu entsorgende Abfallaufkommen vermindert. Engagierte Bürgerinnen und Bürger können auf diese Weise auch die Kosten für die Entsorgung ihrer Abfälle senken. Wird der erzeugte Kompost als natürlicher Dünger im eigenen Garten verwendet, kann dies zu höheren Erträgen und Einsparungen beim Kauf von Düngemitteln führen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.01.2015
zuletzt aktualisiert am:
16.01.2015

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