Rechtsvorschriften Natur & Landschaft
EU-Recht
Synopse Darstellung des BNatSchG sowie NAGBNatSchG
Das Bundesnaturschutzgesetz - früher im Wesentlichen Rahmenrecht - trifft jetzt durchgängig unmittelbar geltende Regelungen. Das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz - es hat das Niedersächsische Naturschutzgesetz abgelöst - enthält Vorschriften, die das Bundesnaturschutzgesetz ergänzen oder von diesem abweichen. Eine synoptische Darstellung der korrespondierenden Vorschriften finden Sie hier.
Bundes-Recht
Hinweis:
Zum 01.03.2010 sind das Naturschutzrecht des Bundes und des Landes Niedersachsen gesetzlich neu geregelt worden.Das Bundesnaturschutzgesetz - früher im Wesentlichen Rahmenrecht - trifft jetzt durchgängig unmittelbar geltende Regelungen. Das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz - es hat das Niedersächsische Naturschutzgesetz abgelöst - enthält Vorschriften, die das Bundesnaturschutzgesetz ergänzen oder von diesem abweichen. Eine synoptische Darstellung der korrespondierenden Vorschriften finden Sie hier.
Bundes-Recht
Niedersächsisches Recht
- Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz - NAGBNatSchG (VORIS)
- Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG)
- Gesetz über den Nationalpark "Harz (Niedersachsen)" (NPGHarzNI)
- Staatsvertrag über die gemeinsame Verwaltung der Nationalparke Harz - VORIS
- Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Verwaltung der Nationalparke Harz
- Gesetz über den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer (NWattNPG)
- Gesetz über das Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (NElbtBRG)
- Niedersächsische Kormoranverordnung (NKormoranVO)
- VO ü. Zus. auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege (ZustVO-Naturschutz)
- Niedersächsische Verordnung über das Kompensationsverzeichnis (NKompVzVO)
- VO ü. d. Erschwernisausgleich für Dauergrünland in geschützten Teilen von Natur und Landschaft
- VO ü.d. Erschwernisausgleich für Wald in Natura 2000-Gebieten (ErschwernisausgleichsVO-Wald)