Die wasserschutzorientierte Zusatzberatung
In Trinkwassergewinnungsgebieten werden zwischen Landwirten und Wasserversorgern Wasserschutzkonzepte ausgearbeitet. Das Wasserschutzkonzept wird mit Hilfe der wasserschutzorientierten Zusatzberatung in die Praxis umgesetzt. Sie ist eine für die Landwirte kostenlose Spezialberatung, an der sie freiwillig teilnehmen können. Finanziert wird die Zusatzberatung wie auch die freiwilligen Vereinbarungen durch die in Niedersachsen eingeführte Wasserentnahmegebühr, die Gewässerbenutzer über die unteren Wasserbehörden oder den NLWKN an das Land abzuführen haben. An der Finanzierung der Wasserschutzzusatzberatung beteiligt sich zudem die EU mit ca. 50 Prozent der Kosten.
Die Beratungen werden von Ingenieurbüros, der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, von landwirtschaftlichen Beratungsringen durchgeführt. Die Landwirte werden in Gruppen oder einzeln über die Möglichkeiten einer Wasser schonenden Produktionsweise informiert. Mit Hilfe von Bodenuntersuchungen und Nährstoffbilanzen wird die für das Wachstum der Pflanzen notwendige Düngermenge ermittelt. Diese berücksichtigt der landwirtschaftliche Betrieb anschließend in seiner Düngeplanung. Durch diese Vorgehensweise wird vermieden, dass überschüssiger Stickstoffdünger ausgebracht wird, der dann als Nitrat in das Grundwasser versickert. Ein wichtiges Instrument der Beratung sind die Rundschreiben. Aktuelle Informationen erreichen jeden Landwirt auf diesem Weg innerhalb kurzer Zeit. Auf Feldrundfahrten können sich die Landwirte durch die Besichtigung von Demonstrationsversuchen direkt von dem Erfolg einzelner Wasserschutzmaßnahmen überzeugen.
Die Zusatzberatung ist ein wichtiges Bindeglied zwischen der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft. Sie ebnet den Weg für die Umsetzung der Wasserschutzmaßnahmen. Die Zusatzberatung steht den Landwirten auch zur Verfügung, wenn es Fragen und Probleme bei der Umsetzung der Wasserschutzgebietsverordnung gibt. Die Wasserversorgungsunternehmen werden beim Kauf und der Pacht von Flächen, die aus Sicht des Trinkwasserschutzes besonders schutzwürdig sind, beraten. Des Weiteren können durch die Zusatzberatung neue Erkenntnisse im Trinkwasserschutz schnell an die Landwirte weitergegeben werden.