AUKM - GN 4 "Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten"
In hoheitlich geschützten Gebieten – insbesondere in Naturschutzgebieten, den Nationalparken „Harz“ und „Niedersächsisches Wattenmeer“, im Gebietsteil C des Biosphärenreservats „Niedersächsische Elbtalaue“, in bremischen Natura‑2000‑Gebieten sowie in weiteren Gebieten mit verbindlichen Nutzungsauflagen für Dauergrünland – besteht ein Anspruch auf Erschwernisausgleich.
Aufbauend auf diesen verbindlichen Vorgaben kann im Rahmen einer fünfjährigen Verpflichtung eine zusätzliche Förderung gewährt werden. Diese berücksichtigt weitergehende Bewirtschaftungsanforderungen, die die landwirtschaftliche Nutzung einschränken, aber dem Erhalt und der Entwicklung wertvoller Lebensräume dienen.
Grundsätzlich kann GN 4 auch in ausgewiesenen Landschaftsschutzgebieten genutzt werden.
Festlegung der Bewirtschaftungsbedingungen
Welche konkreten Bewirtschaftungsauflagen in einem Gebiet angeboten und miteinander kombiniert werden können, wird durch die zuständige Naturschutzbehörde festgelegt.
Diese Entscheidung erfolgt:
- vor einer Antragstellung,
- auf Grundlage der jeweiligen Naturschutzerfordernisse,
- unter Berücksichtigung der regionalen Gegebenheiten und der betrieblichen Möglichkeiten.
Die Auflagen werden in sogenannten „Bewirtschaftungspaketen“ zusammengefasst.
Beispiele für weitergehende Bewirtschaftungsbedingungen
Je nach Gebiet und Schutzzweck können u. a. folgende Vorgaben festgelegt werden:
- keine maschinelle Bodenbearbeitung im Frühjahr,
- vollständiger oder teilweiser Verzicht auf Düngung,
- Verzicht auf landwirtschaftliche Nutzung (Mahd oder Beweidung) während sensibler Zeiträume im Frühjahr.
Systematik der Förderung
Die Höhe der Förderung richtet sich nach einer Punktwerttabelle, in der die jeweiligen Einschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung agrarökonomisch bewertet werden.
Grundsatz:
Je höher die Punktzahl, desto höher die Förderung.
Ein Beispiel für ein Bewirtschaftungspaket aus dem Landkreis Lüchow‑Dannenberg wird in der zugehörigen Darstellung erläutert.
Weitere Musterbewirtschaftungspakete für FFH‑Lebensraumtypen sind ebenfalls verfügbar.
Förderkulisse
Gefördert werden ausschließlich Dauergrünlandflächen innerhalb der festgelegten, jährlich aktualisierten Förderkulisse.
Die aktuellen Kulissen können in den Umweltkarten Niedersachsen eingesehen werden:
Zusätzliche Zuschläge
Zur Förderung weiterer Naturschutzziele – insbesondere im Wiesenvogel- und Insektenschutz – können zusätzliche Zuschläge vereinbart werden, z. B.:
- ein Pflegeschnitt mit Abfuhr des Mähguts in einem definierten herbstlichen Zeitraum,
- Einsatz eines Mähbalkens ohne Aufbereiter,
- Belassen eines Schonstreifens über zwei Jahre.
Weiterführende Informationen
- Detaillierte Bewirtschaftungsbedingungen und Fördersätze finden Sie im jeweiligen Merkblatt GN 4.
- Für individuelle Rückfragen stehen die unteren Naturschutzbehörden (UNB) sowie die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung.
Merkblätter und Förderhöhen über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 (Stand 23.08.2024)
(PDF, 0,92 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
11.02.2026

