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AUKM - BB 2 "Besondere Biotoptypen - Mahd"

KLARA 2023 - 2027   Bildrechte: Land Niedersachsen
KLARA 2023 - 2027

Naturschutz durch angepasste Mahd

Für viele naturschutzfachlich wertvolle Offenlandbiotope ist eine regelmäßige Mahd unverzichtbar. Sie verhindert Verbuschung, erhält die charakteristischen Vegetationsstrukturen und fördert eine vielfältige Pflanzenwelt – die wiederum die Grundlage für eine hohe Insektenvielfalt bildet.

Arnika Foto Garve Bildrechte: MU

Was wird gefördert?

Im Rahmen einer fünfjährigen Verpflichtung wird die maschinelle Mahd unterstützt auf:

  • montanen Wiesen
  • Magerrasen
  • mesophilem Grünland

Der erste Schnitt darf erfolgen:

  • ab 25. Juni (montane Wiesen, Magerrasen)
  • ab 1. Juni (mesophiles Grünland)

Die Mahd muss spätestens bis zum 31. Oktober abgeschlossen sein – einschließlich Abtransport des Mähguts, um die Nährstoffarmut der Flächen zu erhalten.

Gefördert werden Flächen innerhalb einer festgelegten, jährlich aktualisierten Förderkulisse, in der diese Biotoptypen vorkommen können.

➡ Aktuelle Förderkulisse in den Umweltkarten Niedersachsen:

https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau&catalogNodes=

Bitte beachten:

Ob auf einer Fläche innerhalb der Kulisse tatsächlich montane Wiesen, Magerrasen oder mesophiles Grünland vorkommen, muss die zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) bestätigen.


Bergwiese Garve Bildrechte: Garve

Bewirtschaftungsplan der UNB

Die Mahd ist gemäß einem Bewirtschaftungsplan durchzuführen, der von der zuständigen UNB erstellt wird. Dieser legt fest, wie die Fläche naturschutzkonform gepflegt wird und welche Besonderheiten zu beachten sind.

Mögliche Zuschläge

Für besonders aufwendige oder naturschutzfachlich wertvolle Bewirtschaftungsformen können zusätzliche Zuschläge gewährt werden, beispielsweise für:

  • Bewirtschaftung unter erschwerten Bedingungen
  • Handmahd
  • Einsatz eines Mähbalkens
  • überjährige Schonflächen
Lilagold   Bildrechte: MU

Weitere Informationen

Alle Details zu Bewirtschaftungsvorgaben, Zuschläge und Förderhöhe finden Sie im jeweiligen Merkblatt (siehe Downloadbereich).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

Administrative Hinweise – z. B. Teilnahmebedingungen, Antragsunterlagen, Aufzeichnungsvorlagen oder FAQ – stehen auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) zur Verfügung.

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Artikel-Informationen

erstellt am:
15.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
11.02.2026

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