AUKM - BB 2 "Besondere Biotoptypen - Mahd"
Naturschutz durch angepasste Mahd
Für viele naturschutzfachlich wertvolle Offenlandbiotope ist eine regelmäßige Mahd unverzichtbar. Sie verhindert Verbuschung, erhält die charakteristischen Vegetationsstrukturen und fördert eine vielfältige Pflanzenwelt – die wiederum die Grundlage für eine hohe Insektenvielfalt bildet.
Was wird gefördert?
Im Rahmen einer fünfjährigen Verpflichtung wird die maschinelle Mahd unterstützt auf:
- montanen Wiesen
- Magerrasen
- mesophilem Grünland
Der erste Schnitt darf erfolgen:
- ab 25. Juni (montane Wiesen, Magerrasen)
- ab 1. Juni (mesophiles Grünland)
Die Mahd muss spätestens bis zum 31. Oktober abgeschlossen sein – einschließlich Abtransport des Mähguts, um die Nährstoffarmut der Flächen zu erhalten.
Gefördert werden Flächen innerhalb einer festgelegten, jährlich aktualisierten Förderkulisse, in der diese Biotoptypen vorkommen können.
➡ Aktuelle Förderkulisse in den Umweltkarten Niedersachsen:
Bitte beachten:
Ob auf einer Fläche innerhalb der Kulisse tatsächlich montane Wiesen, Magerrasen oder mesophiles Grünland vorkommen, muss die zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) bestätigen.
Bewirtschaftungsplan der UNB
Die Mahd ist gemäß einem Bewirtschaftungsplan durchzuführen, der von der zuständigen UNB erstellt wird. Dieser legt fest, wie die Fläche naturschutzkonform gepflegt wird und welche Besonderheiten zu beachten sind.
Mögliche Zuschläge
Für besonders aufwendige oder naturschutzfachlich wertvolle Bewirtschaftungsformen können zusätzliche Zuschläge gewährt werden, beispielsweise für:
- Bewirtschaftung unter erschwerten Bedingungen
- Handmahd
- Einsatz eines Mähbalkens
- überjährige Schonflächen
Weitere Informationen
Alle Details zu Bewirtschaftungsvorgaben, Zuschläge und Förderhöhe finden Sie im jeweiligen Merkblatt (siehe Downloadbereich).
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
- Ihre zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB)
- die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Administrative Hinweise – z. B. Teilnahmebedingungen, Antragsunterlagen, Aufzeichnungsvorlagen oder FAQ – stehen auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) zur Verfügung.
Merkblätter und Förderhöhen über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 (Stand 23.08.2024)
(PDF, 0,92 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
11.02.2026

