AUKM - BB 2 "Besondere Biotoptypen - Mahd"
Zur Offenhaltung der naturschutzfachlich sehr wertvollen Flächen ist oftmals eine regelmäßige Mahd notwendig. Eine regelmäßige jährliche Mahd trägt zu einer vielfältigen Flora bei, die wiederum Voraussetzung für eine hohe Insektenvielfalt ist..
Gefördert wird im Rahmen einer 5-jährigen Verpflichtung die maschinelle Mahd von montanen Wiesen, Magerrasen und mesophilem Grünland mit dem ersten Schnitt ab dem 25. Juni bis spätestens 31. Oktober jeden Jahres einschließlich Abtransport des Mähgutes (bei mesophilem Grünland ab 01.Juni).
Gefördert werden können Flächen innerhalb einer festgelegten und jährlich angepassten Förderkulisse auf die o.g. Biotoptypen vorkommen können.Die derzeit gültige Förderkulisse der Maßnahmen kann in den Umweltkarten Niedersachsen eingesehen werden:
https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten/?lang=de&topic=Natur&bgLayer=TopographieGrau&catalogNodes=
Ob auf den Flächen innerhalb der Förderkulisse aber tatsächlich montane Wiesen, Magerrasen und mesophiles Grünland vorkommen, muss bei der zuständigen unteren Naturschutzbehörde (UNB) nachgefragt werden.
Die Bewirtschaftung ist nach einem von der zuständigen UNB erstellten Bewirtschaftungsplan durchzuführen.
Es können Zuschläge für:
- erschwerte Bedingungen,
- Handmahd,
- Einsatz eines Mähbalkens und
- überjährige Schonflächen
gewährt werden.
Sonstiges
Weitere Fragen zu den konkreten Bewirtschaftungsbedingungen und Förderhöhen entnehmen Sie bitte dem zum Download beigefügten jeweiligen Merkblatt (s.o.) oder wenden sich an die für Sie zuständige UNB bzw. die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Informationen insbesondere zur administrativen Abwicklung wie z.B. zu Allgemeinen Teilnahmebedingungen, Antragsformularen, Muster für förderspezifische Aufzeichnungen einschließlich erläuterndem Merkblatt, Frage-Antwort-Katalog etc. finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Merkblätter und Förderhöhen über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 (Stand 23.08.2024)
(PDF, 0,92 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
13.09.2024