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Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP)

reife Äpfel am Baum   Bildrechte: MU
Die niedersächsische Position zur GAP der EU wurde in der AG Landwirtschaft und Wald sowie dem Lenkungskreis intensiv besprochen und die Haltung des Lenkungskreises in einem Eckpunktepapier niedergelegt. Dieses greift Standpunkte zu Maßnahmen sowohl der ersten als auch der zweiten Säule der GAP auf.
Die Haltung der Landesregierung hat bei der nationalen Umsetzung der GAP der Europäischen Union im Wesentlichen Berücksichtigung gefunden. Insbesondere bei den für NI wichtigen GLÖZ-Standards 2 und 4 hat Niedersachsen im Bundesratsverfahren zur Verabschiedung der nationalen Gesetzgebung erreichen können, dass über die Möglichkeit von Länderermächtigungen wichtige niedersächsische Belange geregelt werden können.
Für die Ausgestaltung der niedersächsischen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der 2. Säule hat eine intensive Diskussion innerhalb der AG Landwirtschaft und Wald stattgefunden. Im Ergebnis der Erörterungen wurde ein Richtlinienentwurf AUKM erarbeitet, der als Basis für die Antragstellung der neuen Maßnahmen im Antragsverfahren 2022 dient, um einen erfolgreichen Start in die neue Förderperiode ab 2023 zu gewährleisten.

Sachstand:
Die Rechtsgrundlagen zur GAP auf EU-Ebene liegen seit Dezember 2021 vor. Die für die Umsetzung der GAP notwendigen Bundesgesetze sind ebenfalls veröffentlicht, aber noch nicht vollständig in Kraft getreten. Dies erfolgt erst, wenn die EU-Kommission per Durchführungsbeschluss den nationalen GAP-Strategieplan genehmigt hat. Gleiches gilt für die dazugehörigen Bundesverordnungen, die z.T. bereits beschlossen sind.
Am 21. Februar 2022 wurde der nationale GAP-Strategieplan eingereicht.
Am 20. Mai 2022 hat die Europäische Kommission den sog. Observation Letter mit ihren Anmerkungen vorgelegt.
Im Juni 2022 hat der Bund nach vorheriger Beteiligung der Länder auf das Schreiben der EU-Kommission reagiert.
Die Folgen der Anmerkungen der KOM aus dem Observation Letter sowie die möglichen Anpassungen bei der nationalen Umsetzung wurden auf einer Sonder-ACK am 06. und 07.07.2022 diskutiert, um dem Bund ein Verhandlungsmandat für die weiteren Gespräche mit der Europäischen Kommission zum nationalen GAP-Strategieplan zu geben.

Ausblick:
Die EU-Kommission hat die von Bund und Ländern im März 2021 beschlossene Umsetzung der GAP grundsätzlich akzeptiert. An vielen Stellen ist Deutschland aber aufgefordert, die Leistungen für Umwelt und Klima klarer herauszustellen. Auch nationale Anstrengungen, wie z. B. die Maßnahmen des "Niedersächsischen Weges", sollten erläutert werden. Ziel ist es, bis zum Herbst 2022 die Genehmigung der Kommission zur Umsetzung des deutschen Strategieplans zu erhalten, um rechtzeitig zum 01.01.2023 mit der Förderung zu starten. Nach der Abstimmung des Richtlinienentwurfes AUKM mit den beteiligten Ressorts ist eine Verbandsbeteiligung vorgesehen.


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