Aufgaben des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN)
Die beiden wichtigsten Ziele der Luftqualitätsüberwachung sind:
- die möglichst repräsentative Umweltbeobachtung im Sinne der Vorsorge
- die möglichst frühzeitige Gefahrenabwehr für Mensch und Umwelt.
Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (39. BImSchV) ergeben sich daraus für das LÜN folgende Hauptaufgaben:
- Messtechnische Ermittlung der Luftqualität
- Veröffentlichung und Aktualisierung von Messdaten und Information der Bevölkerung bei Überschreitung von Schwellenwerten
- Beurteilung der Langzeitentwicklung der Luftgüte in Niedersachsen mittels längerer Immissionszeitreihen
- Ermittlung der Luftbelastung durch den Kraftfahrzeugverkehr
- Bereitstellung von Grundlagen für Luftreinhaltepläne
- Auswertungen und Datenbereitstellung für Behörden (Beschwerden, Genehmigungsverfahren, Landes-, Stadt-, Verkehrsplanungen)
- Datenbereitstellungen und Zusammenfassungen für Forschungseinrichtungen (z.B. botanische/forstbotanische Untersuchungen, epidemiologische Erhebungen, Fragestellungen des Bodenschutzes)
- Datenbereitstellung für die Europäische Kommission und die Europäische Umweltagentur über das Umweltbundesamt
Informationen zu den Immissionsgrenzwerten, Alarmschwellen und Zielwerten der 39. BImSchV enthalten die Tabellen im nebenstehenden Downloadbereich.