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Aufgaben des Lufthygienischen Überwachungssystems Niedersachsen (LÜN)

Die beiden wichtigsten Ziele der Luftqualitätsüberwachung sind:

  • die möglichst repräsentative Umweltbeobachtung im Sinne der Vorsorge
  • die möglichst frühzeitige Gefahrenabwehr für Mensch und Umwelt.

Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (39. BImSchV) ergeben sich daraus für das LÜN folgende Hauptaufgaben:

  • Messtechnische Ermittlung der Luftqualität
  • Veröffentlichung und Aktualisierung von Messdaten und Information der Bevölkerung bei Überschreitung von Schwellenwerten
  • Beurteilung der Langzeitentwicklung der Luftgüte in Niedersachsen mittels längerer Immissionszeitreihen
  • Ermittlung der Luftbelastung durch den Kraftfahrzeugverkehr
  • Bereitstellung von Grundlagen für Luftreinhaltepläne
  • Auswertungen und Datenbereitstellung für Behörden (Beschwerden, Genehmigungsverfahren, Landes-, Stadt-, Verkehrsplanungen)
  • Datenbereitstellungen und Zusammenfassungen für Forschungseinrichtungen (z.B. botanische/forstbotanische Untersuchungen, epidemiologische Erhebungen, Fragestellungen des Bodenschutzes)
  • Datenbereitstellung für die Europäische Kommission und die Europäische Umweltagentur über das Umweltbundesamt

Informationen zu den Immissionsgrenzwerten, Alarmschwellen und Zielwerten der 39. BImSchV enthalten die Tabellen im nebenstehenden Downloadbereich.


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