Endlager Konrad
Schacht Konrad, ein stillgelegtes Eisenerz-Bergwerk im Stadtgebiet Salzgitter, wird seit 2007 zum Endlager für radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung umgerüstet. Rund 90 Prozent der in Deutschland anfallenden radioaktiven Abfälle gehören in diese Kategorie, sie beinhalten aber nur etwa 1 Prozent der gesamten Radioaktivität allen Abfalls.
Genehmigt ist die Einlagerung von maximal 303.000 m³ radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung. Die Errichtung des Endlagers schreitet voran. Wichtige, für den Betrieb des Endlagers erforderliche Hohlräume unter Tage wurden errichtet. Auf der Schachtanlage Konrad 1 sind alle neuen Gebäude und auf der Schachtanlage Konrad 2 die Gebäude des Betriebshofes fertiggestellt. Weitere Anlagen und Einrichtungen müssen in den kommenden Jahren noch errichtet werden. Wesentliche Bausteine sind der Führungsgerüstwechsel am Schacht Konrad 1, die Tagesanlagen der Schachtanlage Konrad 2 sowie der Schacht Konrad 2.
Die Fertigstellung des Endlagers Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle ist laut Betreiberin, der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) für das Jahr 2029 vorgesehen.
Beteiligung des Landes Niedersachsen im Rahmen des Bergrechts
Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) ist bis zur Inbetriebnahme der Schachtanlage Konrad für die Aufsicht und Genehmigungsverfahren nach dem Bundesberggesetz (BBergG) zuständig und unterliegt hier der Fachaufsicht des Niedersächsischen Umweltministeriums. Für die Planungs- und Bauarbeiten ist neben den Regelungen und Maßgaben aus dem atomrechtlichen Planfeststellungsbeschluss auch die Zulassung zahlreicher Betriebspläne nach dem BBergG erforderlich.
Die zentrale Genehmigung hierbei ist der jeweils für zwei Jahre zugelassene "Hauptbetriebsplan gemäß § 52 BBergG für die Errichtung des Endlagers Konrad". Dieser Hauptbetriebsplan (HBP) enthält die zur Erfüllung aller bundesberggesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen erforderlichen Angaben.
Der HBP enthält zudem Angaben über den Unternehmer und zu den verantwortlichen Personen, zur Betriebsorganisation, zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zu den technischen Einrichtungen über und unter Tage (z.B. Schachtförderung, Fahrzeuge). Enthalten sind darüber hinaus Ausführungen zur Medienversorgung und -entsorgung, zur Bewetterung, zum Sprengstoffwesen sowie zum Transport und zur Handhabung von Abfallgebinden. Weiterhin beschreibt der Hauptbetriebsplan die im Geltungszeitraum geplanten bergtechnischen Maßnahmen, die insbesondere die Herrichtung und Unterhaltung des Grubengebäudes sowie die Sanierung bzw. Neuerrichtung der Tagesanlagen und Fördereinrichtungen der Schächte Konrad 1 und 2 umfassen.
Eine Inbetriebnahme als Endlager darf erst nach förmlicher Zustimmung durch die atomrechtliche Aufsicht, das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE), erfolgen. Nach Erteilung der Zustimmung wird das Endlager Konrad in die Zuständigkeit des BASE übergehen.
Schacht Konrad in Salzgitter-Bleckenstedt
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
09.02.2026

