Artikel-Informationen
erstellt am:
01.03.2011
zuletzt aktualisiert am:
25.09.2013
Das Küstenmeer mit dem zentralen Naturraum des Wattenmeeres ist der Lebensraum vieler Fischarten. Der überwiegende Teil dieser Arten wird fischereilich nicht genutzt und ist daher vielen Menschen nicht bekannt (Fischerei: siehe Kapitel 6.2 Nutzungen). Diese Arten sind wertgebend und stellen einen Teil der Vielfältigkeit des Küstenmeeres dar.
Mit über 200 Fischarten inklusive der „Sommer- und Irrgäste“ ist die Nordsee artenreich und zählt in Bezug auf Fischreichtum zu den produktivsten der Welt. Die Artenvielfalt im niedersächsischen Teil der Nordsee findet hier ihren Ursprung und das Wattenmeer als Kinderstube der Fische seine Bedeutung. Der extreme Lebensraum des Wattmeeres schränkt die Anzahl von Fischarten, die eine große ökologische Toleranz besitzen, ein.
Die Fischfauna lässt sich in vier Kategorien einteilen: 1. Dauerbewohner, 2. diadrome Fischarten, 3. Sommergäste und 4. Irrgäste. Durch die Offenheit des Systems ist diese Einteilung zwar ständigem Wandel unterworfen, dennoch lässt sich hierdurch das Arteninventar gut beschreiben.
Zu den Dauerbewohnern oder Standfischen zählen viele der so genannten Kleinfischarten, wie Aalmutter (Zoarces viviparus), Steinpicker (Agonus cataphractus), Strandgrundel (Pomatoschistus minutus) oder die auch fischereilich genutzte Flunder (Platichthys flesus). Das Wattenmeer ist für bekannte Arten wie Scholle (Pleuronectes platessa) und Seezunge (Solea solea) als Kinderstube sehr wichtig.
Zu den diadromen Fischarten zählen der Aal (Anguilla anguilla), das Flussneunauge (Lampetra fluviatilis), das Meerneunauge (Petromyzon marinus) oder auch die Finte (Alosa fallax). Die Neunaugen, die nicht zu den Knochenfischen zählen sondern zu den Rundmäulern, oder auch die Finte sind Arten, die in der so genannten Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (RL 92/43/EWG) genannt sind und auf deren Erhaltungszustand geachtet wird. Im Rahmen der Umweltüberwachung zur Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) werden die diadromen Wanderarten in den Ästuarien erfasst und die Bestandsentwicklungen dokumentiert.
Die Kategorie „Sommergäste“ ist die artenreichste Gruppe. Hierzu zählen beispielsweise der Graue und Rote Knurrhahn (Eutrigla gurnardus und Trigla lucerna), der Stein- und Glattbutt (Psetta maxima und Scophthalmus rhombus), die Vierbärtelige Seequappe (Rhinonemus cimbrius), der Kabeljau (Gadus morhua) usw.
Als Irrgäste können Leng (Molva molva) oder der Zungenbutt (Glyptocephalus cynoglossus) angeführt werden.
Dass Verschiebungen in diesen Kategorien an der Tagesordnung sind, zeigen die Arten Wolfsbarsch (Dicentrarchus labrax) und Meeräschen (Chelon labrosus). Waren sie vor Jahren noch Sommergäste im Wattenmeer, so sind sie zwischenzeitlich zu den Standfischen zu zählen.
Immer wieder werden auch Arten im Küstenmeer gefunden, die zu der Gruppe Neozoen gezählt werden. Hierbei handelt es sich um Arten, die direkt oder indirekt durch die Wirkung des Menschen in andere Gebiete eingeführt worden sind.
Mit der Verabschiedung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (RL 2008/56/EG) wurde ein Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt geschaffen werden, der räumlich und inhaltlich den Ordnungsrahmen der Wasserrahmenrichtlinie ergänzt. Unter den biologischen Merkmalen sind Informationen über die Zusammensetzung und Entwicklung der Fischbestände zu erfassen, unter anderem in Bezug auf Häufigkeit, Verbreitung sowie Größen- und Altersstruktur der Arten. Der aktuelle Zustand ist zu bewerten, ein guter Umweltzustand zu beschreiben, es sind Umweltziele und gegebenenfalls Maßnahmen zum Schutz und zur Entwicklung der Bestände festzulegen.
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.03.2011
zuletzt aktualisiert am:
25.09.2013