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Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)

Die Bildung für nachhaltige Entwicklung (im Folgenden: BNE) ist für die Landesregierung eine gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe mit hoher Priorität. Mit Nachhaltigkeit wird eine Lebens- und Wirtschaftsweise verstanden, die den Bedürfnissen und der Verbesserung der Lebensbedingungen der heutigen Generation gerecht wird, zugleich aber die der kommenden Generationen nicht gefährdet. Hierbei spielt insbesondere das Bildungssystem mit seinen schulischen und außerschulischen Einrichtungen eine entscheidende Rolle.

Der Weg zur Nachhaltigkeit führt deshalb vor allem über die Bildung, weil die Menschen in die Lage versetzt werden sollen, ihre persönliche, gesellschaftliche und globale Entwicklung zukunftsfähig zu gestalten. Das diesem Weg folgende Bildungskonzept der BNE will allen Menschen ermöglichen, die Werte, Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben, die für eine zukunftsfähige Gestaltung des eigenen Lebens und der Gesellschaft notwendig sind. Im Nationalen Aktionsplan zum UNESCO-Weltaktionsprogramm „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (2015 - 2019) heißt es hierzu: „Bildung spielt in diesem Prozess eine Schlüsselrolle. Sie ermöglicht ein fundiertes Verständnis der Herausforderungen und eine kritische Diskussion über mögliche Lösungswege. Bildung befähigt zur Gestaltung von politischen, wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Veränderungen.“ Auch die 17 internationalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals), Kern der Agenda 2030, enthalten im Ziel 4.7 BNE: „Bis 2030 sicherstellen, dass alle Lernenden die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen zur Förderung nachhaltiger Entwicklung erwerben, unter anderem durch Bildung für nachhaltige Entwicklung und nachhaltige Lebensweisen.“ (Mehr zum UNESCO-Weltaktionsprogramm BNE)

Das Niedersächsische Schulgesetz greift diesen Gedanken im Bildungsauftrag der Schule (§ 2 NSchG) auf. Daher wird BNE als schulische Gemeinschaftsaufgabe verstanden. Sie erfordert eine Thematisierung in möglichst vielen Fächern und in fachübergreifenden und fächerverbindenden Organisationsformen sowie als wichtiges Anliegen des Schullebens. Ebenso wird dieses Anliegen in der Lehrerausbildung gemäß § 2 APVO-Lehr verfolgt. An einigen Studienseminaren in Niedersachsen gibt es zudem für die Lehramtsanwärterinnen und -anwärter die Möglichkeit zum Erwerb einer Zusatzqualifikation für BNE.

Außerhalb der Schulen unterstützt die Landesregierung die Durchführung pädagogischer Programme mit einem BNE-Schwerpunkt durch die Beauftragung von Lehrpersonal zur Tätigkeit an anerkannten außerschulischen Lernstandorten BNE. Aktuell sind 59 Lernstandorte BNE anerkannt, davon drei Schullandheimumweltstationen. Ergänzt wird das BNE-Angebot durch 20 Schullandheime, die sich seit 2011 gemeinsam und mit Unterstützung der Landesregierung hin zu BNE-Schullandheimen entwickeln.


Artikel-Informationen

erstellt am:
01.03.2011
zuletzt aktualisiert am:
19.08.2019

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