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Überwachung der allgemeinen Umweltradioaktivität

Die Überwachung der allgemeinen Umweltradioaktivität wird durch das Strahlenschutzgesetz geregelt. Die Regelungen dienen dem Zweck, die Radioaktivität in der Umwelt zum Schutz der Bevölkerung zu überwachen sowie die Strahlenexposition der Menschen und die radioaktive Kontamination der Umwelt im Falle von Ereignissen mit erheblichen radiologischen Auswirkungen durch angemessene Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Aufgabe der Länder ist dabei die Ermittlung der Radioaktivität insbesondere in Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen sowie Arzneimitteln und deren Ausgangsstoffen, in Futtermitteln, im Trinkwasser, Grundwasser und in oberirdischen Gewässern, in Abwässern, Klärschlämmen und in Abfällen sowie im Boden und in Pflanzen. Die Daten werden an die Zentralstelle des Bundes für die Überwachung der Umweltradioaktivität weitergeleitet. Dort werden alle Daten im Integrierten Mess- und Informationssystem für die Überwachung der Umweltradioaktivität (IMIS) zusammengefasst.

In Niedersachsen werden die Messaufgaben von den nachgeordneten Bereichen des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz, des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wahrgenommen.

Die an den Bund gemeldeten Messergebnisse werden vom Bundesamt für Strahlenschutz in Form von bewerteten Jahresberichten veröffentlicht. Die bisherigen Berichte zeigen, dass keine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung durch den Eintrag von Radioaktivität in die Umwelt vorliegt.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des NLWKN.

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