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Stilllegung und Abbau von kerntechnischen Anlagen

Kerntechnische Anlagen werden nach Betriebsende geordnet stillgelegt und abgebaut. Ziel ist es dabei, die kerntechnische Anlage aus der behördlichen Überwachung zu entlassen.

Dazu sind Stilllegung und Abbau beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz als atomrechtlicher Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde zu beantragen. Im Rahmen des Genehmigungsverfahren wird dann unter anderem der Schutz von Beschäftigten, Bevölkerung und der Umwelt vor unzulässiger Strahlenbelastung betrachtet.

Bei Stilllegung und Abbau anfallende radioaktive Reststoffe müssen gemäß Atomgesetz entweder schadlos verwertet (z. B. durch Freigabe oder Wiederverwendung in einer anderen nach Atom- oder Strahlenschutzrecht genehmigten Anlage) oder als radioaktiver Abfall geordnet beseitigt werden.

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz beaufsichtigt derzeit den Abbau der Kernkraftwerke Stade (KKS), Unterweser (KKU) und Lingen (KWL). Weiterhin sind die Stilllegung und der Abbau der Kernkraftwerke Grohnde (KWG) und Emsland (KKE) beantragt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.03.2020
zuletzt aktualisiert am:
12.02.2024

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