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Aktionsprogramm Insektenvielfalt

Kleiner Sonnenrösling-Bläuling Bildrechte: W. Leurs/ Blickwinkel.de

AKTUELL

Der NLWKN hat einen Leitfaden zur insektengerechten Unterhaltung von Landschaftselementen in der Agrarlandschaft veröffentlicht. Dieser kann hier heruntergeladen werden. Er ist Ausfluss aus dem Aktionsprogramm Insektenvielfalt.

Sowohl die Gesamtmenge der Insekten als auch deren Artenvielfalt sind in Deutschland und Niedersachsen in den letzten Jahren stark zurückgegangen.

Mit dem Aktionsprogramm Insektenvielfalt Niedersachsen werden konkrete Maßnahmen zum Insektenschutz formuliert, welche die verschiedenen Ressorts des Landes zur Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion kurz-, mittel- und langfristig umsetzen. Insgesamt benennt der Leitfaden in sechs Bereichen konkrete Handlungsziele und insgesamt 103 Umsetzungsmaßnahmen zu Schutz, Entwicklung und Förderung der Insektenvielfalt. Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz begleitet federführend die Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenvielfalt Niedersachsen (APIN) durch die beteiligten Akteure. Das Aktionsprogramm richtet sich im Sinne einer Selbstverpflichtung an das Land und die Kommunen und trägt damit deren Vorbildfunktion Rechnung. Der Schutz der Insektenvielfalt ist nicht ausschließlich ein Thema des Naturschutzes, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die einer Verankerung in allen relevanten Politikbereichen bedarf.


Fortschritt:

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz begleitet federführend die Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenvielfalt Niedersachsen durch die beteiligten Akteure. Die AG Insektenvielfalt umfasst die MI, MF, MWK, MK, MW, ML, MU, NLWKN, NLT, NST und NSGB...

Die über den Niedersächsischen Weg für den Insektenschutz bereitgestellten Stellen beim NLWKN wurden besetzt. Es wurden zwei Bearbeiter*nnen für die Umsetzung des Aktionsprogramms Insektenvielfalt Niedersachsen und ein Bearbeiter für die Konzipierung und Umsetzung eines landesweiten Insektenmonitorings eingestellt.

Nächste Schritte: Zur Weiterentwicklung und Umsetzung des APIN wird die Arbeit in der Ressort-AG weiter fortgeführt. Erste Sitzungen haben hier bereits stattgefunden. Weiterhin sollen zukünftig zum Thema Insektenschutz weitere Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Alfred-Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA) durchgeführt werden, um das Thema Insektenschutz noch breiter in der Öffentlichkeit zu verankern. Nach der erfolgreichen eintägigen Veranstaltung „Forum Insektenvielfalt Niedersachsen“ im Jahr 2023, ist für den Herbst 2026 ein Workshop „Insektenschutz für Städte und Kommunen - Best Practice“ geplant.

Erarbeitung eines Leitfadens zur insektengerechten Entwicklung und zur Förderung der Insektenvielfalt auf Offenlandflächen in Schutzgebieten im Eigentum der öffentlichen Hand („Leitfaden Offenlandflächen“).

Hierzu wurde ein grundlegender Maßnahmenkatalog für den Leitfaden erstellt und im Rahmen eines Geschäftsbereichs-übergreifenden Fachaustausches im September 2024 innerhalb des NLWKN abgestimmt. Der Maßnahmenkatalog wird derzeit inhaltlich näher ausgearbeitet. Die Entwürfe weiterer, den Maßnahmenkatalog flankierender Kapitel befinden sich in interner Abstimmung. Im Anschluss ist die Veröffentlichung vorgesehen.


Welche Fördermittel kommen in Frage?

Im Bereich des investiven Naturschutzes ergeben sich Fördermöglichkeiten über:

· GAK-Fördermaßnahmen Naturschutz,

· Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV),

Im Rahmen der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) in der KLARA-Förderperiode 2023 - 2027 sind grundsätzlich folgende Maßnahmen möglich:

· Ökologischer Landbau (BV),

· Nachhaltige und naturschutzgerechte Nutzung von Ackerflächen (AN),

· Blüh- und Schutzstreifen (Ackerbrachen), Hecken (BF),

· Nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung (GN)

· Besondere Maßnahmen zum Klimaschutz (BK)

· Maßnahmen zum Schutz Besonderer Biotoptypen (BB)

Da die Mittel für AUKM in der EU-Förderperiode 2023 – 2027 im Wesentlichen gebunden sind, können zurzeit keine Erst- und Neuanträge mit 5-jähriger Verpflichtungsdauer beantragt werden. Möglich sind Folgeanträge für zusätzliche Flächen bei bestehenden Verpflichtungen. Die Konzeption und Durchführung von Projekten zur Verbesserung des Insektenschutzes und der Erlebbarkeit des Sternenhimmels durch Reduzierung der Lichtverschmutzung (Dark Sky-Projekte) kann über die Richtlinie Landschaftswerte 2.0 gefördert werden.

Auch die Niedersächsische Bingo-Umweltstiftung fördert Maßnahmen zur Verbesserung des Nahrungsangebotes von Insekten.

Interessierte erhalten weiterführende Informationen, Beratungsangebote und Antragsunterlagen auf den Internetseiten des BMEL, BMUV und NLWKN.


Titelseite Aktionsprogramm Insektenvielfalt Niedesachsen Bildrechte: MU/NLWKN

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