Artikel-Informationen
erstellt am:
28.02.2022
zuletzt aktualisiert am:
02.01.2023
Für die Neugestaltung von Gewässerrandstreifen wurde ein Gesamtpaket im Sinne der im Vertrag festgehaltenen Eckpunkte beschlossen (Änderung des WHG und Eckpunkte für die Verordnung zu Ausnahmen). Eine Besonderheit dabei ist die Einführung eines „grünen Meters“ in Regionen mit besonders hoher Gewässerdichte, der mit einem Begrünungsgebot bzw. Pflugverbot bei Acker belegt ist. Darüber hinaus wurden für Futterbauflächen spezielle Regelungen getroffen.
Bei der Bewirtschaftung von Feldern, die neben Gewässern verlaufen, haben die Partner vereinbart, einen breiten Randstreifen stehen zu lassen, wo sich Natur entwickeln kann. Dieser bemisst sich an der Bedeutung des Gewässers: 10 Meter an einem großen Fluss, z. B. Weser oder Elbe (1. Ordnung) 5 Meter an einem mittleren Gewässer, z. B. an der Leine (2. Ordnung) oder 3 Meter an einem kleineren Fluss oder Bach (Gewässer 3. Ordnung). In diesen Streifen dürfen weder Dünger noch Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden.
Allerdings sollen Landwirte aufgrund dieser Regelung keine wirtschaftlichen Nachteile haben. Deshalb soll ein angemessener Ausgleich gezahlt werden, der aus der Wasserentnahmegebühr finanziert wird. Für noch mehr Naturschutz auf den angrenzenden Feldern können Förderprogramme in Anspruch genommen werden.
Innerhalb der Beratungen wurde ein Gesamtpaket beschlossen (Änderung des NWG und Eckpunkte für die Verordnung zu Ausnahmen). Eine Besonderheit dabei ist die Einführung eines „grünen Meters“ in Regionen mit besonders hoher Gewässerdichte, der mit einem Begrünungsgebot bzw. Pflugverbot bei Acker belegt ist. Darüber hinaus wurden für Futterbauflächen spezifische Regelungen getroffen. Zur weiteren Entwicklung von Gewässerrandstreifen ist geplant, für Maßnahmen an prioritären Gewässern der WRRL einen zweistelligen Millionenbetrag bereitzustellen.
Fortschritt: Die durch den Niedersächsischen Weg erarbeitete Lösung ist mit der Novelle des Niedersächsischen Wassergesetzes NWG am 01. Januar 2021 in Kraft getreten. Für die Einrichtung des Randsteifens gibt es eine Übergangsfrist. Landwirte bekommen für die Einrichtung des Gewässerrandstreifens (rückwirkend ab dem 1.1.2021) einen Erschwernisausgleich.
Hier finden Sie Informationen für Ihren Antrag bei der Landwirtschaftskammer
Papiere zum Herunterladen:
Eckpunktepapier zum Gewässerrandstreifen (PDF)
Karte mit der Gebietskulisse (PDF)
Erklärvideo: Gewässerrandstreifen
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erstellt am:
28.02.2022
zuletzt aktualisiert am:
02.01.2023