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Wiesenvogelschutz

Kiebitz   Bildrechte: Oliver Lange

Der Wiesenvogelschutz liegt uns besonders am Herzen, er erhält daher eine höhere Priorität und die Maßnahmen sollen flächiger umgesetzt werden. Ein neues Programm soll die Wiesenvögel auf landwirtschaftlichen Flächen optimal schützen. Landwirtinnen und Landwirte können an freiwilligen Maßnahmen teilnehmen, wenn nötig werden aber auch staatliche Maßnahmen angeordnet. Für die Einschränkungen in der Bewirtschaftung gibt es einen finanziellen Ausgleich. Vor Ort sollen relevante Akteure in Gebietskooperationen zusammengebracht werden, um geplante und durchgeführte Maßnahmen im Wiesenvogelschutz zu kommunizieren, diskutieren und vorzubereiten.

Fortschritt:

Das Konzept und die Kulisse des Wiesenvogelschutzprogramms sowie eines Konzepts zur Kooperation zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunen ist durch die begleitende Unter-AG (AG Wiesenvogelschutz) erarbeitet und im Lenkungskreis angenommen und veröffentlicht worden.

Beim Wiesenvogelschutzprogramm liegt der Schwerpunkt auf freiwilligen Angeboten und Leistungen. Hierzu zählt auch das Konzept zur Kooperation zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunen. Das Wiesenvogelprogramm umfasst neben Aussagen zur angepassten landwirtschaftlichen Bewirtschaftung weitere für den Wiesenvogelschutz essentielle Faktoren (z.B. Prädationsmanagement, Habitatausstattung). Die Ausarbeitung des Fachprogramms erfolgt durch den NLWKN. Die Förderrichtlinie „Wiesenvogelschutz“ zur Förderung wiesenvogelgerechter Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Grünlandflächen wurde mit Wirkung vom 09.04.2024 unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission veröffentlicht. Die Förderung wurde mit der Brutsaison 2024 in Pilotregionen begonnen und wird in 2025 ausgeweitet.

Die Ausarbeitung des Fachprogramms erfolgt durch den NLWKN. Die Förderrichtlinie „Wiesenvogelschutz“ zur Förderung wiesenvogelgerechter Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Grünlandflächen soll für die Brutsaison 2024 zur Verfügung stehen.

a) Wiesenvogelschutz: Gebietsbetreuung / Prädationsmanagement

Zur Förderung von investiven Maßnahmen im Wiesenvogelschutz (Gelege- und Kükenschutz) steht in der neuen ELER-Förderperiode 2023–2027 (KLARA) die Richtlinie „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV)“ zur Verfügung.

b) Förderung der wiesenvogelgerechten Bewirtschaftungsmaßnahmen auf Grünlandflächen

Die bereits im Jahr 2024 angelaufene Förderung von i. d. R. flächenhaften Maßnahmen zum Schutz von Wiesenvögeln im Grünland erfolgt aus reinen Landesmitteln über die Richtlinie „Wiesenvogelschutz (WieVoSch)“. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Auch im Jahr 2024 wurde mit dem Pilotprojekt für Maßnahmen des Wiesenvogelschutzes auf Grünlandflächen im Rahmen des vom Deutschen Bauernverband (DBV) initiierten Projekts „Modellhafte Erprobung von Naturschutz-Kooperativen (niederländischer Ansatz) in verschiedenen Agrarlandschaften Deutschlands (MoNaKo)“ als niedersächsischer Teilbeitrag mit Förderung über die RL WieVoSch begonnen.

c) Naturschutzgerechte Bewirtschaftung in bestimmten Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes

In der KLARA-Förderperiode 2023 – 2027 wird die Agrarumwelt und Klimamaßnahme GN2 -Naturschutzgerechte Bewirtschaftung in bestimmten Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes- (AUKM GN2) angeboten. In den Antragsverfahren Agrarförderung 2022 und 2023 wurden ca. 3.055 ha Dauergrünland in der AUKM GN2 bewilligt. In 2024 wurden ca. 700.000 EUR an die bewirtschaftenden Personen ausgezahlt.


Eckpunktepapiere:

Erklärvideo zum Wiesenvogelschutz

Erklärvideo: Warum ist Wiesenvogelschutz so wichtig?

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