Luftreinhalteplan Oldenburg
1. Erstellung
Nach § 47 Abs. 1 BImSchG wurde durch die Stadt Oldenburg ein Luftreinhalteplan erstellt, da es zur Überschreitung von Grenzwerten der Luftqualität im Jahr 2010 gekommen ist. Das GAA Hildesheim, Zentrale Unterstützungsstelle Luftreinhaltung, Lärm, Gefahrstoffe und Störfallvorsorge (ZUS LLGS), hatte festgestellt, dass - nach Abschluss der Validierung der Messwerte - für das Kalenderjahr 2010 für Stickstoffdioxid (NO2) der Grenzwert für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³ an der Verkehrsstation überschritten wurde.
Nach 2-jähriger Bearbeitung hat die Stadt Oldenburg fristgerecht zum 15.10.2012 den geforderten Luftreinhalteplan erstellt und im Verwaltungsausschuss der Stadt verabschiedet.
2. Auswahl durchgeführter Maßnahmen
• Umsetzung von Maßnahmen des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes der Stadt Oldenburg (InEKK), des Strategieplans Mobilität und Verkehr sowie des Stadtentwicklungsprogramms 2012 (STEP 2025)
• Fortsetzung der Modernisierung der Busflotte der VWG
• Optimierung der verkehrsabhängigen Signalprogrammauswahl für die Straße „Heiligengeistwall"
• Einrichtung einer Messstelle am Heiligengeistwall
3. Fristverlängerung zur Einhaltung des NO2-Jahresgrenzwertes
Von der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Fristverlängerung für NO2 bis 2015 musste kein Gebrauch gemacht werden.
4. Entwicklung der Luftqualität
Die NO2-Immission wurde in Oldenburg im Heiligengeistwall zunächst mittels Passivsammler und seit 2013 mit einer kontinuierlich messenden Verkehrsstation überwacht. Die sich in den letzten Jahren abzeichnende NO2-Verminderung hält weiter an. Während im Jahre 2015 eine NO2-Immission von 52 µg/m³ gemessen wurde, konnte 2019 mit 39 µg/m³ erstmals eine Einhaltung des Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ messtechnisch festgestellt werden.
Zusätzlich wurde im Nahbereich der Wohnbebauung mit einer Kombination aus Messung und Modellierung eine Beurteilung der Belastung der Wohnbevölkerung durchgeführt. Zur differenzierteren Betrachtung der Belastung wurde dabei die mittlere NO2-Konzentration des Straßenabschnittes wegen der Nutzung für Wohnzwecke lediglich in der ersten Etage in einer Höhe von 3,9 m im Abstand von 2,5 m von der Baufluchtlinie ermittelt. Anhand der vorliegenden Messergebnisse erfolgte eine Kalibrierung der berechneten Konzentrationen. Für die Station "Oldenburg, Heilgengeistwall“ ergab sich mit dieser Vorgehensweise ein berechneter NO2-Jahresmittelwert von 39 µg/m³ bei einem verkehrsnahen Messwert in 2018 in Höhe von 48 µg/m³ und damit Einhaltung des relevanten Grenzwertes.
Artikel-Informationen
erstellt am:
05.05.2011
zuletzt aktualisiert am:
16.09.2020