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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wie kam der Wolf durch den Militärzaun?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Jörg Bode und Dr. Marco Genthe (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Auf dem Gelände einer Logistikfirma in Rehden (LK Diepholz) wurden in den vergangenen Wochen häufiger zwei Wölfe gesichtet. Das Gelände liegt auf einem ehemaligen Militärareal und ist mit einem 3 m hohen Hochsicherheitszaun komplett umzäunt.

Vorbemerkung der Landesregierung

Das ehemalige Militärgelände ist in der Zeit der militärischen Nutzung gezäunt worden. Auf dem Gelände ist seit der Zeit der militärischen Nutzung Wild vorhanden, das für den Wolf durch das Vorhandensein des Zaunes leichter zu erbeuten ist, als Wild in der freien Landschaft, denn für das Wild stellt er bei der Flucht ein erhebliches Hindernis dar. Das macht das Gelände für Wölfe besonders attraktiv. Nutzungsdauerbedingt ist der Zaun stellenweise löchrig oder weist Stellen auf, an denen ein Drunterdurchschlüpfen auch größeren Tieren problemlos möglich ist. Zeitweise ist die Zufahrt auf das Gelände nur durch Schranken gesichert, diese stellen für Wölfe keine Hindernisse dar. Die Tore weisen keinen Untergrabeschutz auf. Von einem Hochsicherheitszaun kann daher schon seit Jahren nicht mehr die Rede sein.

1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung, wie der Wolf auf das Gelände der Logistikfirma gelangen konnte?

Siehe Vorbemerkungen der Landesregierung. Ein Mitarbeiter des Wolfsbüros war zudem vor Ort und hat schon nach kurzer Untersuchung vor Ort mehrere Stellen identifiziert, an denen die Wölfe den Zaun unterschlüpfen können und Grabe-Aktivität festgestellt werden konnte. An mehreren Stellen war erkennbar keine wolfsabweisender Untergrabeschutz vorhanden.

2. War der Zaun nach Auffassung der Landesregierung wolfssicher?

Die Einzäunung entspricht nicht den niedersächsischen Empfehlungen für eine wolfsabweisende Zäunung.

3. Falls Frage 2 mit ja beantwortet wurde: Welche Auswirkungen hat das auf die Anforderungen an Zäune für Nutztierhalter und für die Anforderungen der Förderrichtlinie Wolf?

Keine.

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.03.2017

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