Webanwendung - Lärmkartierung
INTERNETPLATTFORM ZUR DATENERHEBUNG FÜR DIE EU-UMGEBUNGSLÄRMKARTIERUNG
Die Kartierung von Umgebungslärm bildet die Grundlage für die Lärmaktionsplanung und ist durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie (RL 2002/49/EG) sowie deren Umsetzung in nationales Recht (§ 47 BImSchG) verbindlich geregelt. In Niedersachsen ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim für die Lärmkartierung an Großflughäfen und Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen zuständig.
Die hierfür benötigten Basisdaten, beispielsweise zu Straßen, Gebäuden, Lärmschutzeinrichtungen und Ampelstandorten, werden überwiegend vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim aufbereitet, mit dem Ziel, daraus ein Berechnungsmodell zu generieren.
Erfahrungen aus den bisherigen Kartierungsrunden haben gezeigt, dass viele wichtige Informationen ausschließlich den Städten und Gemeinden vor Ort vorliegen. Dazu zählen insbesondere innerörtliche Verkehrsbelastungen, relevante Lärmschutzeinrichtungen sowie Angaben zur Höhe und Nutzung von Gebäuden.
Daher stellt das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim den Städten und Gemeinden kostenfrei eine webbasierte GIS-Fachanwendung zur Verfügung und bittet diese, fehlende Daten zu ergänzen, bestehende Angaben zu überprüfen und bei Abweichungen von den örtlichen Gegebenheiten zu aktualisieren.
Auf diese Weise soll eine möglichst hohe Qualität und Aktualität der Lärmkarten sichergestellt werden.
Schulungen für die Webanwendung werden an folgenden Terminen durchgeführt:
28.05.2026 und 03.06.2026.
Eine Bearbeitung der Daten über die Webanwendung wird voraussichtlich in folgendem Zeitraum möglich sein:
01.06.2026 bis zum 31.07.2026
Nach Inbetriebnahme der Webanwendung finden Sie HIER den Link.
Den betroffenen Städten und (Samt-)Gemeinden werden die Zugangsdaten zu der Webanwendung per Mail über den Verteiler des Newsletters vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsam Hildesheim zugesandt. Ingenieurbüros können als Dienstleister der betroffenen Städte, Gemeinden oder Samtgemeinden die Webanwendung ebenfalls nutzen.
Für die Beteiligung der betroffenen Städte und Gemeinden sind zwei Phasen vorgesehen.
Die 2. Beteiligungsphase, die sich ausschließlich auf die Kontrolle der Verkehrsmengen konzentriert, findet voraussichtlich Ende 2026 bzw. Anfang 2027 statt.
Nach Abschluss der Datenbearbeitung durch die Städte und Gemeinden werden die geprüften Daten vom Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim in das Berechnungsmodell übernommen.
Auf Basis dieser Daten erfolgen die Berechnungen für die Umgebungslärmkartierung. Die Ergebnisse dieser Berechnungen werden den Städten und Gemeinden anschließend in Form von Lärmkarten und statistischen Auswertungen zur Verfügung gestellt. Sie bilden die Grundlage für die anschließende Lärmaktionsplanung, die in die Zuständigkeit der betroffenen Städte und Gemeinden fällt.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an: laerm@gaa-hi.niedersachen.de

