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Antwort auf die mündliche Anfrage: Wird die Öffentlichkeit von der Polizei über Wolfsbegegnungen informiert?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann und Lutz Winkelmann (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Die Böhme-Zeitung berichtet in ihrer Ausgabe vom 25. Juni 2015 unter der Überschrift „Wölfe sind verdammt clever“ über folgenden Vorfall: „Ein zwölfjähriger Junge und sein sechsjähriger Freund waren mit den Fahrrädern im Schulwald unterwegs. Dabei wurden sie über einen knappen Kilometer von einem Wolf verfolgt. Anfänglich war das Tier noch 200 Meter entfernt, in der nahen Wohnsiedlung waren es dann nur noch drei Meter.“ Dem Vernehmen nach haben die Eltern der Kinder nach dem Vorfall die Polizei alarmiert.

Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:

Vorbemerkung der Landesregierung:

Die Sicherheit des Menschen steht beim Umgang mit dem Wolf an erster Stelle. Alle Begegnungen zwischen Wölfen und Menschen, sofern sie bei Polizei, Landesjägerschaft, Naturschutzbehörden oder den Wolfsberatern gemeldet worden sind, werden durch Experten untersucht und bewertet. Sollte bei der Bewertung eine besondere Gefährdungssituation festgestellt werden, werden geeignete Maßnahmen ergriffen, und im Bedarfsfall auch die Öffentlichkeit informiert. Der beschriebene Vorfall wurde entsprechend auch intensiv untersucht und bewertet. Die Bewertung hat ergeben, dass die veranlassten und geplanten Maßnahmen in der Region ausreichen und aufgrund dieses Vorfalls keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich waren.

1. Welche Handlungsanweisungen gelten für den Fall von Wolfsbegegnungen, die der Polizei bekannt werden, zur Warnung und Information der Öffentlichkeit?

Die Information der Öffentlichkeit bei der Sichtung von Wölfen erfolgt durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, bzw. den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) sowie durch die Landesjägerschaft Niedersachsen, welche durch einen Kooperationsvertrag mit dem Wolfsmonitoring beauftragt ist. Polizeilich bekannt gewordene Informationen zur Sichtung von Wölfen werden entsprechend weitergeleitet.

Werden im Zusammenhang mit der Sichtung von Wölfen polizeiliche Maßnahmen getroffen, welche über eine Kontaktaufnahme mit der meldenden Person hinausgehen, sind diese im Sinne des Erlasses des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport über die Meldung wichtiger Ereignisse und Erstattung von Verlaufsberichten zu melden; in diesem Zusammenhang sind auch die zuständigen Fachbehörden zu unterrichten. Die Öffentlichkeitsarbeit erfolgt in diesen Fällen durch die jeweils zuständige Polizeiinspektion (in Hannover auf Ebene der Polizeidirektion). Der Umstand, dass im vorliegenden Fall keine Meldung über ein wichtiges Ereignis im Sinne des Erlasses erfolgte, wird in der zuständigen Polizeiinspektion mit den Beteiligten angemessen nachbereitet. Der in Rede stehende Sachverhalt ereignete sich im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Lüneburg. Diese hat ihre nachgeordneten Dienststellen mit einer entsprechenden Verfügung angewiesen, nach dem dargestellten Muster zu verfahren. Außerhalb der Regeldienstzeit der originär zuständigen Behörde werden durch die örtlich zuständige Polizeidienststelle alle Maßnahmen getroffen, die zur Gefahrenabwehr erforderlich sind. Im Einzelfall kann im Rahmen dieser Gefahrenabwehr auch eine Information der Öffentlichkeit erforderlich sein. In dem vorliegenden Sachverhalt konnten im Rahmen einer zeitnahen polizeilichen Nachsuche keine anlassbezogenen Feststellungen mehr getroffen werden. Eine Information oder Warnung der Öffentlichkeit war vor diesem Hintergrund entbehrlich. Das grundsätzliche Vorhandensein von Wölfen im dortigen Bereich ist der ansässigen Bevölkerung durchaus bewusst.

2. Inwiefern erscheint es aus Sicht der Landesregierung geboten, die Öffentlichkeit nach derartigen Vorfällen umgehend zu informieren?

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, bzw. der NLWKN und die Landesjägerschaft Niedersachsen informieren regelmäßig über Wolfsnachweise und Sichtungen. In erster Linie wird dabei über bestätigte Nachweise in Gebieten informiert, in denen der Wolf erstmalig nachgewiesen wurde. Aufgrund der Vielzahl der Meldungen wird nicht über jede Sichtung von Wölfen aktiv informiert. Dass es in der Region Munster zu Begegnungen mit Wölfen kommen kann und kommt, ist der Öffentlichkeit bekannt.

3. Inwiefern erscheint es der Landesregierung geboten, nach einem Vorfall wie dem oben genannten die umliegenden Schulen und Kindergärten durch die Polizei informieren zu lassen?

Die Bewertung des Vorfalls durch Experten hat keine weiter gehende Notwendigkeit für Maßnahmen ergeben. Durch die gegenseitige Unterrichtungspflicht (vgl. § 1 (2) Nds. SOG) wird gewährleistet, dass anlassbezogen Informationen ausgetauscht und erforderliche Warnungen durch die Verwaltungsbehörden und Polizeidienststellen ausgesprochen werden können.

Artikel-Informationen

erstellt am:
17.07.2015
zuletzt aktualisiert am:
21.07.2015

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