Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

Umweltminister Stefan Wenzel will Handel mit Gentech-Baukästen aus den USA unterbinden lassen – Gefahr der Ansteckung, Vermehrung und Freisetzung von Krankheitserregern

Pressemitteilung Nr. 110/2017


Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat gefordert, dass der Vertrieb und die Nutzung so genannter Do-it-yourself-Kits (DIY-Kits), mit denen gentechnische Versuche durchgeführt werden können, unterbunden werden. Hintergrund ist der unkontrolliert im Internet laufende Handel. Dort werben Hersteller damit, dass gentechnisch veränderte Organismen ganz einfach zu Hause selbst hergestellt werden können. Wenzel will die Abgabe solcher Baukästen an private Endverbraucher verhindern lassen und hat sich jetzt mit einem entsprechenden Schreiben an den Bund gewendet. „Diese Kästen müssen vom Markt genommen werden, um die Gefahr einer Ansteckung, Vermehrung oder Freisetzung von Krankheitserregern oder gentechnisch veränderten Krankheitserregern zu verhindern“, sagte Wenzel am Montag (heute) in Hannover.

Der Umweltminister verweist darauf, dass nach Herstellerangaben zum Beispiel der Kit „The CRISPR Cas 9 Bacterial Genomic Editing Kit“ aus den USA einen Laborstamm der Risikogruppe 1 enthält, den man durch Verwendung der weiteren Komponenten des Kits gentechnisch verändern kann. Damit würde eine gentechnische Arbeit der Sicherheitsstufe 1 durchgeführt, die nach dem Gentechnikgesetz ausschließlich in einer angezeigten gentechnischen Anlage erfolgen darf, sagte der Minister. Bei der Untersuchung dieser Kits durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurden zudem potenziell krankheitserregende Bakterien nachgewiesen. Bekanntermaßen sei überdies die Einfuhr und der Besitz potenziell krankheitserregender Bakterien nach § 44 Infektionsschutzgesetz ohne Erlaubnis nicht zugelassen.
Warnungen wurden zwischenzeitlich auch von Behörden in Bayern und im Bund ausgesprochen.

„Diese Kästen sollten nicht an private Endverbraucher gehen und sie gehören schon gar nicht in Kinderhand“, sagte Wenzel. Das Umweltministerium hat die zuständigen Stellen der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter informiert und Kontrollmaßnahmen in die Wege geleitet.

Der Umweltminister weist darauf hin, dass ein nicht zugelassener Gebrauch als Ordnungswidrigkeit nach § 38 Gentechnikgesetz gilt und eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen kann. Falls im Rahmen dieser Anwendung gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt werden, handelt es sich hierbei sogar um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden kann.


Artikel-Informationen

erstellt am:
19.06.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln