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Umweltminister Wenzel zum Ausbau der Mittelelbe: Aktuelle Bundestagsentschließung ignoriert niedersächsische Interessen beim „Gesamtkonzept Elbe“

Kritik an mehreren Punkten des in dieser Woche vom Bundestag verabschiedeten Beschlusses zum Gesamtkonzept Elbe kommt vom Niedersächsischen Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel. Der Beschluss zu dem von Bund und Ländern unter Beteiligung von Umwelt-, Naturschutz- und Wirtschaftsverbänden erarbeiteten Konzept enthalte Festlegungen, die das Land Niedersachsen nicht teilt, sagte Wenzel am Freitag (heute) in Hannover. „Wir haben in dem Gesamtkonzept Elbe Vereinbarungen getroffen, die in dem Beschluss ignoriert werden.“

Zum einen sei in dem Konzept verankert worden, dass Ausbaumaßnahmen für die Schifffahrt nur erfolgen dürfen, soweit entsprechende Vorhaben die Bekämpfung der Sohlerosion nicht behin­dern und zugleich den Zielsetzungen von NATURA 2000 und der EU-Wasserrahmenrichtlinie dienen. „Diese klaren Bedingungen finden sich im Entschließungsantrag nicht wieder“, sagte der Umweltminister.

Ferner war es gelungen, im Konzept den aus niedersächsischer Sicht besseren alternativen Schifffahrtsweg über den Mittellandkanal und Elbe-Seiten-Kanal zu verankern. Während die Elbe regelmäßig Niedrigwasser führt, ist die parallel verlaufende Kanalstrecke mit einer Wassertiefe von vier Metern ganzjährig befahrbar. Im Gesamtkonzept Elbe wurde vereinbart, den vorgezo­genen Ersatzneubau einer Schleuse am Elbe-Seiten-Kanal in Lüneburg-Scharnebeck so zügig wie möglich zu realisieren und alle Maßnahmen an der Fahrrinne der Elbe unterhalb von Magde­burg noch einmal im Zusammenhang zu betrachten. „Der Elbe-Seiten-Kanal wird in der Bundes­tags­entschließung überhaupt nicht erwähnt, stattdessen wird ein Ausbau der Reststrecke als alternativlos hingestellt“, kritisierte der Minister.

Der dritte wesentliche Kritikpunkt sei der Auftrag für eine Vereinbarung mit der Tschechischen Republik über die Festlegung und Pflege der Parameter für die Fahrrinnen. „Das Land Nieder­sachsen wird sehr genau aufpassen, dass hier keine Sachzwänge für bestimmte Ausbaumaß­nahmen geschaffen werden“, sagte der Minister. „Die wertvolle Elblandschaft, die als Biosphären­reservat gesetzlich geschützt ist, muss erhalten bleiben. Dazu sollte das Gesamt­konzept Elbe beitragen. Wir fordern den Bund auf, sich an die mit den Ländern ausgehandelten Vereinbarungen zu halten!“

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.06.2017
zuletzt aktualisiert am:
04.07.2017

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