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Bau von Biogasanlagen

Neuer Leitfaden für Planer und Betreiber


Pressemitteilung 31/2007

HANNOVER. "Um Planern und Betreibern von Biogasanlagen den Weg durch das Dickicht der rechtlichen Vorgaben weiter zu erleichtern, hat das Niedersächsische Umweltministerium einen neuen Leitfaden herausgegeben", informierte die Sprecherin des Umweltministeriums heute (Donnerstag) in Hannover.

Die Genehmigung von Biogasanlagen erfolgt je nach Größe, Einsatz-stoffen und Feuerungswärmeleistung entweder nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) oder dem Baugesetzbuch in Ver-bindung mit der Niedersächsischen Bauordnung. Für die landwirt-schaftliche Nutzung des in Biogasanlagen erzeugten Gärsubstrates sind unter anderem die Anforderungen nach Abfallrecht und Düngemit-telrecht zu beachten.

Niedersachsen ist deutscher Spitzenreiter bei der Bereitstellung von regenerativer Energie aus Biogas. Derzeit werden in Niedersachsen ungefähr 600 Biogasanlagen betrieben. Mit einer installierten elektri-schen Leistung von ca. 370 Megawatt stammt damit rund ein Drittel des in Deutschland produzierten Biogasstroms aus niedersächsischen Anlagen.

Die neuen "Hinweise zum Immissionsschutz bei Biogasanlagen" - eine aktualisierte Neuauflage des Leitfadens von 2004 - nebst Anlagen und weiteren für den Bau von Biogasanlagen zu beachtenden Erlassen stehen im Internet www.umwelt.niedersachsen unter "Aktuelles".

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.03.2007
zuletzt aktualisiert am:
16.03.2010

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