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AUKM - Förderschwerpunkt "Nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung (GN)"

KLARA 2023 - 2027   Bildrechte: Land Niedersachsen
KLARA 2023 - 2027

Die für Niedersachsen typischen Grünlandlebensräume – mit ihren artenreichen Pflanzengesellschaften und vielfältigen Tierarten – sind in den vergangenen Jahrzehnten durch eine intensivere landwirtschaftliche Nutzung stark zurückgegangen. Betroffen sind sowohl der Flächenumfang als auch die biologische Vielfalt und die naturschutzfachliche Qualität der Bestände.

Von dieser Entwicklung sind auch zahlreiche Vogelarten betroffen, die auf das Grünland als Brut‑, Nahrungs‑ oder Rastlebensraum angewiesen sind.

Niedersachsen trägt als wichtigstes „Wiesenvogelland“ Deutschlands eine besondere Verantwortung für den Schutz und die Erhaltung dieser Arten. Hier brüten erhebliche Anteile der bundesweiten Bestände von Bekassine, Brachvogel, Kiebitz, Rotschenkel, Uferschnepfe und Wachtelkönig – Arten, die das Landschaftsbild maßgeblich prägen.

Bunte Wiese  

Zielsetzung

Ziel des Förderschwerpunkts ist es, Dauergrünland als wertvollen Lebensraum langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln. Dies soll durch eine kontinuierliche, naturschutzgerechte landwirtschaftliche Bewirtschaftung erreicht werden, die sowohl die ökologischen Funktionen des Grünlandes erhält als auch den Artenschutz stärkt.

Gefördert werden – im Rahmen der förderrechtlichen Definition – alle Dauergrünlandflächen, die von Gräsern oder anderen Grünfutterpflanzen dominiert werden. Dazu zählen unter anderem:

  • Borstgrasrasen
  • Kalkmagerrasen
  • Feucht- und Nasswiesen (binsen‑, seggen‑ oder staudenreich)
  • mesophiles Grünland
  • bislang intensiv genutztes Dauergrünland

Maßnahmen des Förderschwerpunkts GN

Der Förderschwerpunkt gliedert sich in mehrere Bausteine:

Die Förderung erfolgt in Niedersachsen modular und wird sowohl vom
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) als auch vom
Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) getragen.

Extensives Grünland   Bildrechte: MU

Förderlogik und Zuständigkeiten

  • GN 1 und GN 5 werden ausschließlich durch das ML angeboten.
  • GN 2, GN 3 und GN 4 enthalten naturschutzbezogene Bausteine des MU.
  • GN 4 baut auf dem gesondert zu beantragenden Erschwernisausgleich des MU auf und ist ausschließlich in hoheitlich geschützten Gebieten (z. B. Naturschutzgebieten) möglich.

Bei GN 3 werden die Zuständigkeiten beider Ressorts (ML: Basisförderung; MU: Zuschläge) im Antrag, Bewilligungsbescheid und in der Auszahlungsmitteilung als eine Maßnahme zusammengeführt.

Fördersystematisch gilt:

  • GN 1 bis GN 4: handlungsorientierte Förderung
  • GN 5: ergebnisorientierte Förderung

Baukasten Dauergrünland   Bildrechte: MU
Förderschwerpunkt GN - nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung

Räumliche Verteilung

Die bisher geförderten Flächen des Förderschwerpunkts sind der entsprechenden Grafik (unten) zu entnehmen.

Geförderte Flächen im Förderschwerpunkt GN Bildrechte: MU

Weiterführende Informationen

Kühe   Bildrechte: MU
EU-Logo

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
06.02.2026

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