AUKM - Förderschwerpunkt "Nachhaltige und naturschutzgerechte Grünlandnutzung (GN)"
Die für Niedersachsen typischen Grünlandlebensräume – mit ihren artenreichen Pflanzengesellschaften und vielfältigen Tierarten – sind in den vergangenen Jahrzehnten durch eine intensivere landwirtschaftliche Nutzung stark zurückgegangen. Betroffen sind sowohl der Flächenumfang als auch die biologische Vielfalt und die naturschutzfachliche Qualität der Bestände.
Von dieser Entwicklung sind auch zahlreiche Vogelarten betroffen, die auf das Grünland als Brut‑, Nahrungs‑ oder Rastlebensraum angewiesen sind.
Niedersachsen trägt als wichtigstes „Wiesenvogelland“ Deutschlands eine besondere Verantwortung für den Schutz und die Erhaltung dieser Arten. Hier brüten erhebliche Anteile der bundesweiten Bestände von Bekassine, Brachvogel, Kiebitz, Rotschenkel, Uferschnepfe und Wachtelkönig – Arten, die das Landschaftsbild maßgeblich prägen.
Zielsetzung
Ziel des Förderschwerpunkts ist es, Dauergrünland als wertvollen Lebensraum langfristig zu sichern und weiterzuentwickeln. Dies soll durch eine kontinuierliche, naturschutzgerechte landwirtschaftliche Bewirtschaftung erreicht werden, die sowohl die ökologischen Funktionen des Grünlandes erhält als auch den Artenschutz stärkt.
Gefördert werden – im Rahmen der förderrechtlichen Definition – alle Dauergrünlandflächen, die von Gräsern oder anderen Grünfutterpflanzen dominiert werden. Dazu zählen unter anderem:
- Borstgrasrasen
- Kalkmagerrasen
- Feucht- und Nasswiesen (binsen‑, seggen‑ oder staudenreich)
- mesophiles Grünland
- bislang intensiv genutztes Dauergrünland
Maßnahmen des Förderschwerpunkts GN
Der Förderschwerpunkt gliedert sich in mehrere Bausteine:
- GN 1 Nachhaltige Grünlandnutzung
- GN 2 Naturschutzgerechte Bewirtschaftung in Schwerpunkträumen des Wiesenvogelschutzes
- GN 3 Weidenutzung in Hanglagen
- GN 4 Zusätzliche Bewirtschaftungsbedingungen in Schutzgebieten
- GN 5 Artenreiches Grünland (ML)
Die Förderung erfolgt in Niedersachsen modular und wird sowohl vom
Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) als auch vom
Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) getragen.
Förderlogik und Zuständigkeiten
- GN 1 und GN 5 werden ausschließlich durch das ML angeboten.
- GN 2, GN 3 und GN 4 enthalten naturschutzbezogene Bausteine des MU.
- GN 4 baut auf dem gesondert zu beantragenden Erschwernisausgleich des MU auf und ist ausschließlich in hoheitlich geschützten Gebieten (z. B. Naturschutzgebieten) möglich.
Bei GN 3 werden die Zuständigkeiten beider Ressorts (ML: Basisförderung; MU: Zuschläge) im Antrag, Bewilligungsbescheid und in der Auszahlungsmitteilung als eine Maßnahme zusammengeführt.
Fördersystematisch gilt:
- GN 1 bis GN 4: handlungsorientierte Förderung
- GN 5: ergebnisorientierte Förderung
Räumliche Verteilung
Die bisher geförderten Flächen des Förderschwerpunkts sind der entsprechenden Grafik (unten) zu entnehmen.
Weiterführende Informationen
- Detailinformationen zu Bewirtschaftungsauflagen und Fördersätzen enthalten die jeweiligen Merkblätter (s. o.).
- Für Rückfragen stehen die unteren Naturschutzbehörden (UNB) sowie die Bewilligungsstellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zur Verfügung.
- Administratives – etwa Teilnahmebedingungen, Antragsunterlagen, Musteraufzeichnungen oder FAQs – stellt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf seinen Internetseiten bereit.
Merkblätter und Förderhöhen über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 (Stand 23.08.2024)
(PDF, 0,92 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
06.02.2026

