Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Niedersachsen klar Logo

AUKM - Förderschwerpunkt NG - "Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel"

KLARA 2023 - 2027   Bildrechte: Land Niedersachsen
KLARA 2023 - 2027

Niedersachsen – Ein Schlüsselgebiet für nordische Rastvögel

Durch seine besondere geografische Lage sowie ausgedehnte Watt-, Marsch- und Feuchtgebiete besitzt Niedersachsen eine herausragende Bedeutung als Rast-, Nahrungs- und Überwinterungsgebiet für geschützte Zug- und Rastvogelarten wie nordische Gänse sowie Sing- und Zwergschwäne.


Gänse im Flug   Bildrechte: NLWKN

Ziele des Förderschwerpunktes

Die Förderung dient dazu, die Bestände der durchziehenden und überwinternden nordischen Gastvögel langfristig zu sichern. Dies erfolgt durch eine extensive und störungsarme Bewirtschaftung von Rast- und Nahrungsflächen in EU‑Vogelschutzgebieten, in denen die Arten als wertbestimmend gemeldet sind. Traditionell liegen die Förderschwerpunkte insbesondere in den Küstenmarschen und entlang der Elbe.

Nordischen Gastvögeln soll ermöglicht werden:

  • ungestört Nahrung aufzunehmen,
  • ausreichende Fettreserven aufzubauen,
  • den hohen Energiebedarf des Frühjahrszuges in die arktischen Brutgebiete zu decken.

Da jede Flucht Energie kostet, sollen Störungen – etwa durch Bewirtschaftung oder sonstige Beunruhigungen – im Winterhalbjahr auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Niedersachsen erfüllt mit diesen Maßnahmen seine internationalen Verpflichtungen, insbesondere aus der EU‑Vogelschutzrichtlinie, der Ramsar‑Konvention und der Bonner Konvention.

Darüber hinaus sollen die Maßnahmen zu einer räumlichen Bündelung der Rastvögel beitragen. Dies mindert Konflikte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, etwa durch Fraß- oder Trittschäden an Feldfrüchten oder auf Dauergrünland im Frühjahr.


Förderspezifische Aufzeichnungen

Für alle Bewirtschaftungsmaßnahmen, die Bestandteil der eingegangenen Verpflichtungen sind, müssen förderspezifische betriebliche Aufzeichnungen geführt und aufbewahrt werden.


Struktur des Förderschwerpunktes

Der Förderschwerpunkt „Nordische Gastvögel“ gliedert sich in zwei Maßnahmen:

Die räumliche Verteilung der bislang geförderten Flächen zeigt die folgende Übersicht:

Förderschwerpunkt "Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel (NG)"   Bildrechte: MU
Bereich "Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel (NG)"

Weitere Informationen

Bei Fragen zu Bewirtschaftungsauflagen, Förderhöhen oder zur fachlichen Einordnung wenden Sie sich an:

Administrative Informationen – z. B. Teilnahmebedingungen, Antragsunterlagen, Vorlagen für förderspezifische Aufzeichnungen oder den Frage‑Antwort‑Katalog – finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Gänse   Bildrechte: Heinze
EU-Logo

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
09.02.2026

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln