AUKM - Förderschwerpunkt NG - "Maßnahmen zum Schutz Nordischer Gastvögel"
Niedersachsen – Ein Schlüsselgebiet für nordische Rastvögel
Durch seine besondere geografische Lage sowie ausgedehnte Watt-, Marsch- und Feuchtgebiete besitzt Niedersachsen eine herausragende Bedeutung als Rast-, Nahrungs- und Überwinterungsgebiet für geschützte Zug- und Rastvogelarten wie nordische Gänse sowie Sing- und Zwergschwäne.
Ziele des Förderschwerpunktes
Die Förderung dient dazu, die Bestände der durchziehenden und überwinternden nordischen Gastvögel langfristig zu sichern. Dies erfolgt durch eine extensive und störungsarme Bewirtschaftung von Rast- und Nahrungsflächen in EU‑Vogelschutzgebieten, in denen die Arten als wertbestimmend gemeldet sind. Traditionell liegen die Förderschwerpunkte insbesondere in den Küstenmarschen und entlang der Elbe.
Nordischen Gastvögeln soll ermöglicht werden:
- ungestört Nahrung aufzunehmen,
- ausreichende Fettreserven aufzubauen,
- den hohen Energiebedarf des Frühjahrszuges in die arktischen Brutgebiete zu decken.
Da jede Flucht Energie kostet, sollen Störungen – etwa durch Bewirtschaftung oder sonstige Beunruhigungen – im Winterhalbjahr auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Niedersachsen erfüllt mit diesen Maßnahmen seine internationalen Verpflichtungen, insbesondere aus der EU‑Vogelschutzrichtlinie, der Ramsar‑Konvention und der Bonner Konvention.
Darüber hinaus sollen die Maßnahmen zu einer räumlichen Bündelung der Rastvögel beitragen. Dies mindert Konflikte zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, etwa durch Fraß- oder Trittschäden an Feldfrüchten oder auf Dauergrünland im Frühjahr.
Förderspezifische Aufzeichnungen
Für alle Bewirtschaftungsmaßnahmen, die Bestandteil der eingegangenen Verpflichtungen sind, müssen förderspezifische betriebliche Aufzeichnungen geführt und aufbewahrt werden.
Struktur des Förderschwerpunktes
Der Förderschwerpunkt „Nordische Gastvögel“ gliedert sich in zwei Maßnahmen:
Die räumliche Verteilung der bislang geförderten Flächen zeigt die folgende Übersicht:
Weitere Informationen
Bei Fragen zu Bewirtschaftungsauflagen, Förderhöhen oder zur fachlichen Einordnung wenden Sie sich an:
- die zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) oder
- die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.
Administrative Informationen – z. B. Teilnahmebedingungen, Antragsunterlagen, Vorlagen für förderspezifische Aufzeichnungen oder den Frage‑Antwort‑Katalog – finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Merkblätter und Förderhöhen über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen ab 2023 (Stand 23.08.2024)
(PDF, 0,92 MB)
Artikel-Informationen
erstellt am:
15.03.2022
zuletzt aktualisiert am:
09.02.2026

