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Informationen in Behörden:
 
Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
Umweltbundesamt
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Bundesamt für Naturschutz
Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt
Europäische Umweltagentur
 
Liste der anerkannten Naturschutzvereine (Stand September 2009)
PDF, 44 KB
Natur und Landschaft

Kaum ein anderes Bundesland hat eine so intakte und vielfältige Natur wie Niedersachsen. Moor und Heide, Berge und Wälder, Flüsse und Seen, Auen und Wiesen, Wattenmeer und Dünen prägen die Landschaft - geschützt und vielerorts erlebbar durch zwei Nationalparks (Wattenmeer und Harz), zwei Biosphärenreservate (Elbtalaue und Wattenmeer), rund 750 Naturschutzgebiete, über 1.400 Landschaftsschutzgebiete und 13 großräumige Naturparke, die überwiegend der Erholung dienen.

Ziele

Die durch Naturschutzgesetze vorgegebenen Ziele des Naturschutzes in Niedersachsen sind die nachhaltige Sicherung

  • der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts,
  • der Nutzbarkeit der Naturgüter,
  • der Pflanzen- und Tierwelt sowie
  • der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft

als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft.

Auf der gesamten Fläche des Landes, also im besiedelten und unbesiedelten Bereich sind dazu durch Schutz, Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft

  • alle wildlebenden Tier- und Pflanzenarten in ihren natürlichen und historisch gewachsenen Lebensräumen und Lebensgemeinschaften zu erhalten,
  • die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Voraussetzung für das Naturerleben und die Naturbeziehung des Menschen zu sichern und zu entwickeln und
  • die Naturgüter Boden, Wasser und Luft in ihrer Funktionsfähigkeit und naturraumtypischen Ausprägung zu erhalten.

Naturschutz kann nur erfolgreich sein, wenn er, in unterschiedlicher Intensität, flächendeckend wirksam werden kann.

Maßnahmen

Naturschutz auf ganzer Fläche des Landes - das erfordert:

  • Naturschutzes durch alle Nutzungen berücksichtigen, d.h. einen nutzungsintegrierten Naturschutz betreiben,
  • Vorrangflächen des Naturschutzes festlegen
  • gefährdete Arten verstärkt schützen.

Alle drei Strategien sind notwendig, keine kann die andere ersetzen, keine ist überholt. Nutzungsintegrierter Naturschutz außerhalb der Schutzgebiete und schutzwürdiger Bereiche entspricht dem Vorsorgeprinzip im Natur- und Umweltschutz und ist der notwendige Weg zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Naturnutzern und dem Naturschutz. Verbesserte Planungsinstrumente zur Erfassung, Verarbeitung und Darstellung der erforderlichen Informationen und Konzeptionen ergänzen die Strategien.

Von zentraler Bedeutung ist die Verbesserung der Akzeptanz und Umsetzungsbedingungen des Naturschutzes. Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit des Naturschutzes, Förderung seiner "Lobby" und Stärkung der Naturschutzverwaltung und Kooperation innerhalb des Naturschutzes und mit Nutzern von Natur und Landschaft sind die notwendigen Rahmenbedingungen, um zu einer gleichgewichtigen Vertretung der Naturschutzziele im Vergleich zu anderen Ansprüchen an Natur und Landschaft zu gelangen.

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