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Erschwernisausgleich in geschützten Teilen von Natur und Landschaft

FM-Nr. 450

Für erhebliche Erschwernisse oder Beschränkungen der wirtschaftlichen Bodennutzung auf Grünlandgrundstücken in Naturschutzgebieten, Nationalparken und Flächen, die gemäß §§ 28 a und 28 b geschützt sind, wird eine Ausgleichszahlung angeboten.

Ziel der Maßnahmen ist es auch, den Aufbau eines kohärenten Schutzgebietsystems Natura 2000 zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu unterstützen. Der durch die EU-kofinanzierte Erschwernisausgleich soll in den hoheitlich geschützten Natura 2000 Gebieten sowie den hoheitlich geschützten Trittsteinbiotopen zur Verbesserung der ökologischen Kohärenz des Schutzgebietssystems gemäß Artikel 10 der FFH-Richtlinie gewährt werden.

Wollgras
Weitere Informationen finden Sie hier:

Das Formular Schlagkartei Erschwernisausgleich und Kooperationsprogramm Naturschutz finden Sie hier.

Die Punktwerttabelle zur Erschwernisausgleichsverordnung, Stand: Dezember 2010 ,können Sie hier einsehen.

Ansprechpartner für den Erschwernisausgleich im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt und Klimaschutz ist:
Dr. Stefan Heitefuss, Referat 53, Tel.: 0511-120-3531, Email

Verordnung über den Erschwernisausgleich und den Vertragsnaturschutz in geschützten Teilen von Natur und Landschaft

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