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Antwort auf die mündliche Anfrage: Goldenstedter Wölfin noch nicht „auffällig“ genug?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Ernst-Ingolf Angermann, Dr. Stephan Siemer, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Martin Bäumer, Andre Bock, Ingrid Klopp und Axel Miesner (CDU) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Nach einer Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz vom 20. März 2017 äußerte sich Minister Wenzel wie folgt: „Bei Wölfen mit auffälligem Verhalten bleibe es weiterhin zulässig und geboten, die Tiere gezielt zu vergrämen, wenn dies fachlich sinnvoll ist.“

Vorbemerkung der Landesregierung

Ein Wolf ist als auffällig einzustufen, wenn er sich darauf spezialisiert hat, ausreichend geschützte Nutztiere zu erbeuten. Sollte ein Wolf gelernt haben, den Grundschutz zu überwinden, sind in der gesamten Region zunächst Maßnahmen zur Verbesserung des Grundschutzes zu ergreifen, wie die Erhöhung von Zäunen z.B. mit Flatterbändern oder der Einsatz von Herdenschutzhunden. Bei der sogenannten Barnstorfer oder Goldenstedter Wölfin, sind in der Vergangenheit lediglich fünf Fälle bekannt geworden (Stand März 2017), in denen es dieser augenscheinlich gelungen ist, eine elektrifizierte Einzäunung zu überwinden. Von einer etablierten „Jagdtaktik“ kann damit keine Rede sein.

Wölfe lassen sich nicht durch den punktuellen Einsatz von zum Beispiel Gummigeschossen oder Feuerwerkskörpern davon abbringen, dem Beuteerwerb nachzugehen – man kann Ihnen dadurch nicht beibringen, dass das Reißen von Nutztieren ein unerwünschtes Verhalten ist. Das gelingt nur durch effiziente Prävention (s. u.).

1. Warum ist angesichts der Vielzahl an „Opfern“ und der angewandten „Jagdtaktik“ (Springerin) der Goldenstedter Wölfin noch keine Vergrämung eingeleitet worden?

Eine erfolgreiche Vergrämung zur Vermeidung von Nutztierschäden findet im Falle der Goldenstedter Wölfin durch effiziente Präventionsmaßnahmen seit einigen Monaten statt. Es gibt dort inzwischen Schafherden, die durch den Einsatz von ausgebildeten Herdenschutzhunden schon erfolgreich gegen weitere Angriffe geschützt werden. Dies ist auch – neben dem Einsatz höherer und ausreichend stark geladener Elektrozäune – die erfolgversprechendste Vergrämungsmethode. Auch Material zur Erhöhung von Zäunen wurde vor Ort durch das Wolfsbüro verteilt.

2. In welcher Höhe und mit welchem Ergebnis sind finanzielle Mittel für ein vertieftes Monitoring speziell für diese Wölfin aufgewandt worden?

Mit der Durchführung des Intensivmonitorings im Raum Diepholz-Vechta-Oldenburg wurde im Frühjahr 2016 die Landesjägerschaft Niedersachsen (LJN) beauftragt. Für die geleistete Monitoringarbeit, bei der insgesamt 141 Meldungen und Spuren nachgegangen wurde, erhielt die Landesjägerschaft ein Honorar in Höhe von 6.400,- Euro und einen Ausgleich für Sachaufwendungen und Reisekosten von 1.092,89 Euro. Hinzu kamen die Kosten für genetische Analysen in Höhe von 900,- Euro. Das Ergebnis dieses Intensivmonitorings brachte keine verwertbaren Hinweise auf außergewöhnliches Verhalten dieses Tieres.

3. Welche Beweggründe haben dazu geführt, dass von Vergrämungsmaßnahmen bei diesem Tier bisher Abstand genommen wurde?

Von Vergrämungsmaßnahmen gegen dieses Tier wurde keineswegs Abstand genommen, vielmehr wurde vielfach betont, dass die erfolgversprechende Vergrämungsmethode die konsequente Umsetzung von Präventionsmaßnahmen darstellt. Um dieses Wissen den Tierhaltern vor Ort zu vermitteln, haben Vor-Ort-Termine stattgefunden und finden weiter statt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.04.2017

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