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Antwort auf die mündliche Anfrage: Was beinhaltete der „Wolfserlass“ genau?

Der Niedersächsische Minister für Umwelt, Energie und Klimaschutz Stefan Wenzel hat namens der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Hermann Grupe, Dr. Marco Genthe, Gabriela König, Jörg Bode und Christian Dürr (FDP) geantwortet.

Vorbemerkung der Abgeordneten

Umweltminister Stefan Wenzel sagte in seiner Unterrichtung vom 18. Februar: „Auch am vergangenen Montag kam es zu einer weiteren Nahbegegnung (…). Bereits am Freitagabend hat das Umweltministerium einen Erlass an den NLWKN geschickt,

1. unverzüglich unter Einbindung des Wolfsbüros eine umfangreiche Recherche über die aktuellen Geschehnisse durchzuführen,

2. vorhandene Spuren und Anwesenheitsnachweise zu sammeln und zu dokumentieren,

3. für die Durchführung aktiver Maßnahmen zur Wiederherstellung der Fluchtdistanz zu Menschen eine Gruppe geeigneter Personen zu identifizieren und einzusetzen - z. B. Forstbedienstete, Veterinäre oder Wolfsberater - und

4. den Wolf per Funkpeilung aktiv aufzusuchen und entsprechende Maßnahmen durchzuführen.

Um die Maßnahmen durchzuführen, war das Wolfsbüro am Freitag und Samstag vor Ort. Die unteren Naturschutzbehörden der betroffenen Landkreise waren ebenfalls informiert. Der Wolf konnte per Funkpeilung lokalisiert werden. Er bewegte sich nicht in der Ortschaft, sondern zunächst in der Nähe des Siedlungsbereiches, und er bewegte sich dann auf dem Truppenübungsplatz.

Auch am Montag konnte der Wolf auf dem Truppenübungsplatz per Peilung wieder lokalisiert werden.

Eine Pressemitteilung mit den wesentlichen Inhalten und Abläufen wurde am Montagnachmittag verschickt. Sie wurde auch an die Fraktionsvorsitzenden, den Arbeitskreis Wolf und die Wolfsberater sowie die Landesjägerschaft verschickt.

Bei diesem Verhalten des Wolfes sind nach meiner Meinung weitere Maßnahmen erforderlich. Ich lasse daher alle notwendigen Maßnahmen für eine Entnahme vorbereiten. Wir haben jedoch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Sie kennen die hier einschlägigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Diese schreiben vor zu prüfen, ob mildere Mittel erfolgversprechend sind.

Die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf wurde daher umfassend unterrichtet und um Bewertung und fachliche Einschätzung gebeten. Ein Experte aus Schweden ist informiert und bereit, kurzfristig Maßnahmen zur Herstellung der Fluchtdistanz durchzuführen, wenn sie als möglich und sinnvoll bewertet werden. Wir gehen hier von einer sehr kurzen Entscheidung aus“.

1. Wie war der genaue Wortlaut des Erlasses vom 12. Februar?

„Umgang mit der aktueller Gefährdungssituation durch besenderten Wolf aus dem Rudel Munster

hier: Übertragung der Zuständigkeit für die Erteilung einer naturschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung und Umsetzung der ersten Gegenmaßnahmen

Aktuelle Meldungen über das Verhalten eines der beiden besenderten Wölfe aus dem Rudel Munster, mit Schilderungen von extremer Annäherung an Menschen (bis auf 1,8 m), bei gleichzeitiger Unbeeindrucktheit von menschlichen Reaktion bis hin zum Bewerfen mit Erdklumpen, lassen befürchten, dass von diesem Wolf Gefahren für Menschen ausgehen, wenn keine wirkungsvollen Gegenmaßnahmen getroffen werden.

Der NLWKN wird daher, wie telefonisch heute gegen 16:00 Uhr besprochen, gebeten,

1. unverzüglich durch Mitarbeiter des Wolfsbüros vor Ort eine intensive Recherche der aktuellen Geschehnisse durchzuführen,

2. vorhandene Spuren, Anwesenheitsnachweise, Fotos und Videomaterial sammeln und dokumentieren,

3. für die Durchführung aktiver Maßnahmen zur Wiederherstellung der Fluchtdistanz zu Menschen eine Gruppe geeigneter Personen (z.B. Forstbedienstete, Veterinäre und Wolfberater) zu identifizieren und einzusetzen,

4. den Wolf per Funkpeilung aktiv aufzusuchen und entsprechende Maßnahmen durchzuführen.

Zuständigkeitsübertragung:

Da die erforderlichen Maßnahmen sich über das Gebiet mehrere Landkreise erstrecken können, wird dem NLWKN hiermit die Zuständigkeit für die Erteilung der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen im erforderlichen Umfang übertragen.

Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen

Der NLWKN wird gebeten umgehend artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen für die unter Nrn. 3 und 4 genannten Maßnahmen für die Mitarbeiter des Wolfsbüros der nach Nr. 3 identifizierten Personen sowie Frau Verena Harms, Mitarbeiterin des Nds. Umweltministeriums, zu erteilen.“

2. Welche Maßnahmen zählen konkret zu den „entsprechenden Maßnahmen“, die in der Unterrichtung des Ministers vom 18. Februar angesprochen wurden?

Für die Durchführung von Maßnahmen gegen einen Wolf bedarf es einer fachlichen situationsbedingten Einschätzung. Zu diesem Zweck sollte das Wolfsbüro, wie im Erlass vom 12.02.2016 aufgeführt, eine intensive Vor-Ort-Recherche durchführen und dabei vorhandene Spuren, Anwesenheitsnachweise, Fotos und Videomaterial sammeln und dokumentieren. Zusätzlich sollte der Wolf per Funkpeilung aufgesucht werden, um seinen Aufenthaltsort zu bestimmen. Wäre der Wolf im Wohngebiet aufgefunden worden, oder wäre es bei dieser Suche zu Nahkontakten gekommen, hätte das Wolfsbüro mit der Hilfe weiterer Personen (Wolfsberater, Forstbedienstete) den Wolf aus dem Ort vertreiben sollen bzw. diesen in die Flucht schlagen sollen. Dieses wäre mit den gleichen Mitteln vorgenommen worden, die auch der Bevölkerung bei Nahkontakten geraten werden (z.B. Großmachen, Lautstärke, ggf. Einsatz von Pfefferspray).

3. Inwieweit war eine mögliche Entnahme durch den Erlass abgedeckt, und gab es hierfür bereits eine Genehmigung durch das NLWKN?

In dem Erlass vom 12.02.2016 wird der NLWKN gebeten, umgehend artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen für die unter Nrn. 3 und 4 genannten Maßnahmen zu erteilen. Eine Ausnahme vom Fang- oder Tötungsverbot war in den Genehmigungen nicht enthalten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
15.04.2016
zuletzt aktualisiert am:
18.04.2016

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